Ausnahme beim Mindestlohn Das Ende der Generation Praktikum

Berlin · Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will mit ihrem Gesetz das Ende der Generation Praktikum einläuten. Folgen haben wird die Regelung in jedem Fall – nicht nur für Unternehmen, sondern auch für potenzielle Absolventen.

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Foto: dpa, mkx lof

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will mit ihrem Gesetz das Ende der Generation Praktikum einläuten. Folgen haben wird die Regelung in jedem Fall — nicht nur für Unternehmen, sondern auch für potenzielle Absolventen.

Wenn das Gesetz zum Mindestlohn in Kraft tritt, werden Praktikanten davon ausgenommen. Es sei denn, sie absolvieren es freiwillig und länger als sechs Wochen. Dahinter steckt ein Ziel von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD): Die Generation Praktikum soll der Vergangenheit angehören.

Vor Jahren protestierten Berufsanfänger in Deutschland dagegen, dass sie keine Chance auf eine Anstellung hätten und sich von Praktikum zu Praktikum hangeln müssten. Schlecht oder gar nicht bezahlt, aber arbeitend wie ein normaler Angestellter — so gaben 2011 in der Studie "Generation Praktikum" der Hans-Böckler-Stiftung 81 Prozent der Befragten an, dass sie trotz des Status "Praktikant" vollwertige Arbeit geleistet hätten, und bei 75 Prozent sei die Arbeit fest in den Betriebsablauf eingeplant gewesen.

Ausbeuterische Verhältnisse sollen zurückgedrängt werden

Das soll ein Ende haben. "Durch die Mindestlohnregelung dürften sehr wahrscheinlich ausbeuterische Praktika-Verhältnisse, die es durchaus gibt, sukzessive zurückgedrängt werden. Das würde ich sehr begrüßen", sagt Kolja Briedis von der Abteilung Absolventenforschung des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung in Hannover. Auch DGB-Bundesjugendsekretär Florian Haggenmiller sieht die Regelung grundsätzlich positiv. "Praktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium sind Lernverhältnisse, und deshalb gilt hier der Mindestlohn nicht", sagt er und ergänzt; "Aber gerade Langzeitpraktikanten werden oft als billige Arbeitskräfte ausgenutzt. Darum ist es wichtig, dass spätestens nach sechs Wochen der Mindestlohn gezahlt wird, um dem Missbrauch entgegenzuwirken."

Doch die Mindestlohnregelung bringt auch Nachteile für die junge Generation — da sind sich Experten sicher. "Ein Problem könnte möglicherweise sein, dass diejenigen, die ein längeres Praktikum machen wollen, nicht mehr die passenden Angebote bekommen", sagt Wissenschaftler Briedis. So manches Unternehmen wird hinterfragen, ob es sich noch lohnt, einen Praktikanten zu beschäftigen, wenn es für diesen den Mindestlohn zahlen muss. "Aus unserer Sicht sind Praktikanten keine regulären Arbeitskräfte, weil sie betreut und angeleitet werden", erklärt Andreas Barner, Präsident des wirtschaftsnahen Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft. "In vielen Fällen hat das Unternehmen wirtschaftlich kaum etwas davon, einen Praktikanten zu beschäftigen, außer letztlich einen Beitrag zu einer guten Ausbildung zu leisten."

Praktikanten könnten das Nachsehen haben

Viele Unternehmen könnten sich also durch die neuen Regeln in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt sehen, und das Nachsehen könnten Praktikanten haben, die nach dem Studium für längere Zeit in einen Betrieb hineinschnuppern wollen, aber nach den neuen Regeln keine entsprechenden Angebote finden.

Dabei spielen berufliche Vorerfahrungen nach wie vor eine große Rolle auf dem Weg zur Festanstellung. Rund 600 000 Praktikanten pro Jahr zählt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung regelmäßig. Die meisten von ihnen absolvierten dies während ihrer Ausbildung, sagt Kolja Briedis. Die meisten Hochschulabsolventen machten auch nur ein Praktikum nach dem Abschluss. Diejenigen, die sich von einem Platz zum nächsten hangeln würden, seien daher eher die Ausnahme. Auch Stifterverbandspräsident Barner sieht keine Ausbeutung. "Etwa 80 Prozent der Absolventen finden innerhalb eines Jahres eine Anstellung. Daher sehe ich das Thema Missbrauch von Praktikanten als billige und dauerhafte Arbeitskräfte nicht als gegeben an."

Dagegen git es aus Sicht des Arbeitsrechtlers Friedrich Schade die "Generation Praktikum" weiterhin: "Der Gesetzentwurf zum Mindestlohn vernachlässigt Pflichtpraktikanten. Aber auch sie arbeiten neben der Ausbildung voll währenddes Praktikums und gehören zur Generation Praktikum. Daher sollten alle Geld bekommen."

Vergütung im Pflichtpraktikum bei 665 Euro

Gänzlich unbezahlte Stellen scheinen indes selten zu sein. Laut Praktikantenspiegel 2013 der Jobbörse Absolventa erhielten 87,7 Prozent eine Vergütung. Durchschnittlich lag sie im Pflichtpraktikum bei 665 Euro monatlich, im freiwilligen bei 737 Euro. Nach der Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung und des Praktikantenreports 2012 von meinpraktikum.de waren etwa 40 Prozent der Stellen unbezahlt.

Freiwillige Zahlungen aber haben noch eine ganz andere Dimension als ein von der Bundesregierung verlangter Mindestlohn. Briedis sieht darin aber auch etwas Gutes: "Ich hoffe, dass dadurch Praktikanten vermehrt während ihres Studiums solche Praktika machen. Gerade in den Geisteswissenschaften orientieren sich viele erst sehr spät. Das könnte sich ändern, wenn Studenten wissen, dass sie nicht ewig Praktika machen können."

(RP)
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