Schwerin Angleichung der Ostrenten kostet acht Milliarden

Schwerin · Bundesarbeitsministerin Nahles will die ostdeutschen Renten bis 2020 auf das Westniveau anheben.

Wenn es nach Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles geht, können sich die rund vier Millionen ostdeutschen Rentner in den Jahren 2018 und 2020 jeweils auf eine zweimalige Rentenerhöhung freuen - zum 1. Januar und zum 1. Juli. Die SPD-Politikerin will die Rentenwerte bis zum Jahr 2020 auf das Westniveau anheben. Das sieht nach Angaben des Ministeriums der Gesetzentwurf vor, der nun zur Abstimmung ans Kanzleramt ging.

Damit es so kommt, benötigt Nahles aber noch grünes Licht von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Nach ihren Berechnungen kostet die Angleichung allein in den ersten drei Jahren insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro. Das Geld soll vom Bund kommen, nicht aus der durch Beiträge finanzierten Rentenkasse. Darauf besteht Nahles.

Mit dem Vorschlag erfüllt die Ministerin einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Dennoch ist offen, ob das Gesetz am Ende den Bundestag passiert. Vor allem aus der Unions-Fraktion wurden große Vorbehalte laut. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) indes hat wiederholt dafür plädiert, dass 30 Jahre nach der Einheit gleiches Rentenrecht in Ost und West herrschen sollte.

Eine treibende Kraft hinter dem Gesetzesvorschlag von Nahles war der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering. Er hat am 4. September eine Landtagswahl zu bestehen, bei der seiner SPD den Umfragen zufolge der Absturz droht. Da dürfte es kein Zufall sein, dass Nahles den Kabinettsbeschluss für höhere ostdeutsche Renten für den 31. August ins Auge fasst - vier Tage vor der Wahl.

Die Rentenangleichung bringt im Osten aber nicht nur Vorteile. Das Nachsehen hätten die sechs Millionen Arbeitnehmer dort. Bei der Rentenangleichung gibt es zwei Stellschrauben: den Rentenwert und die Höherwertung der Ost-Löhne. Die Löhne sind maßgeblich für die Höhe der Rente. Während der Rentenwert nach den Plänen von Nahles steigt, fällt die Höherwertung der Löhne weg. Die Höherwertung führt bisher dazu, dass die Rente für Ost-Beschäftigte im Osten bei gleichem Lohn acht Prozent höher ist. Für künftige Beschäftigungszeiten werden Ost-Arbeitnehmer also im Rentenrecht wie West-Beschäftigte behandelt. Das ist vernünftig: Die Rentenversicherung wertet ja auch die Löhne aus Schleswig-Holstein nicht auf, obwohl sie niedriger sind als etwa in Baden-Württemberg.

Der Entwurf sieht dabei eine Zwei-Stufen-Lösung vor. Im Mittelpunkt steht der Rentenwert: Er erreicht 2016 im Osten mit 28,66 Euro rund 94,1 Prozent des Westwertes. Seit 2012 hat er von 88,8 Prozent fünf Prozentpunkte aufgeholt, weil die Löhne im Osten schneller stiegen als im Westen.

Der Vorschlag von Nahles sieht vor, die Differenz zwischen Rentenwert Ost und West zum 1. Januar 2018 zu halbieren und 2020 ganz aufzuheben. Neben der jährlichen Erhöhung der Renten zum 1. Juli stünde den Ost-Rentnern in beiden Jahren also eine zusätzliche Anhebung ins Haus.

(rtr)
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