Arbeitsrecht So viel Privates darf auf dem Schreibtisch stehen

Düsseldorf · Bei Siemens, Vodafone oder ISS haben die Mitarbeiter gar keinen eigenen Schreibtisch. Doch viele Büroleute lieben es, den Desk mit Nippes und Andenken zu dekorieren. Ein Arbeitsrechtler sagt, was der Arbeitgeber dulden muss.

 So unaufgeräumt sind wohl die wenigsten Schreibtische (Symbolbild).

So unaufgeräumt sind wohl die wenigsten Schreibtische (Symbolbild).

Foto: Shutterstock/Jat306

Arbeit ist das halbe Leben, sagt der Volksmund. Stimmt, sagt das Statistische Bundesamt. Wenn man Grundbedürfnisse wie Essen und Schlafen abzieht, verwenden die Deutschen rund die Hälfte ihrer Zeit auf der Arbeit, wie eine Studie des Amtes zeigt. Gut 45 Stunden pro Woche arbeiteten volljährige Düsseldorf demnach über den Zeitraum von 2012 bis 2013 im Durchschnitt. Und da liegt es doch nahe, dass sich die Menschen ihren Arbeitsplatz, speziell wenn das ein Büro ist, nach dem persönlichen Geschmack gestalten.

 Arbeitsrechtler Lars Winkler von der Kanzlei Wilhelm mit einer Fotografie von Frank Dursthoff hinter dem Schreibtisch. "Nacktbilder kann man verbieten."

Arbeitsrechtler Lars Winkler von der Kanzlei Wilhelm mit einer Fotografie von Frank Dursthoff hinter dem Schreibtisch. "Nacktbilder kann man verbieten."

Foto: Thorsten Breitkopf

Marc Battenstein, Inhaber des Übersetzungsunternehmens SPKG Battenstein, hat sein Büro im fünften Stock am Graf-Adolf-Platz 1. Als Chef hat er ein Einzelbüro, hinter ihm nichts Außergewöhnliches: Dutzende Leitz-Ordner in vielen Farben. Der Schreibtisch ist - trotz Überraschungsbesuchs - aufgeräumt. Privates? Klar: "Ein Bild meiner Tochter Linda, dass sie als kleines Kind mit Bleistift gezeichnet hat", sagt Battenstein. Es soll ihn und seine Frau Marisa bei der Fahrt in ihrem Mercedes Geländewagen zeigen. Ein Stern ist auf dem Kühlergrill, der Wagen hat aber drei Türen auf der Fahrerseite. "Das ist der Perspektive geschuldet, ist sicherlich die Heckklappe", meint Battenstein. Er liebt dieses Bild. Ein Hauch Privates, Familie, auch im stressigen Job.

 Marc Battenstein, Chef eines Übersetzungsunternehmens, mit der Zeichnung seiner Tochter Linda auf dem Tisch. Sie soll einen Mercedes darstellen.

Marc Battenstein, Chef eines Übersetzungsunternehmens, mit der Zeichnung seiner Tochter Linda auf dem Tisch. Sie soll einen Mercedes darstellen.

Foto: Thorsten Breitkopf

Das lieben die Menschen im Büro, die meisten wenigstens. Manche brauchen es aber auch nicht, etwa Janina Schmidtke, Assistentin einer Anwaltskanzlei in Unterbilk. Auf ihrem Schreibtisch: Handy, Locher, Bildschirm und ein Ventilator. Aber auch dort gibt es Privates, denn Bürohündin Luna, ein schwarz-weißer Wuselhund im Einkaufstütenformat, düst unentwegt durchs Büro.

 Assistentin Janina Schmidtke hat so gut wie nichts Privates auf dem Schreibtisch. Dienst ist Dienst.

Assistentin Janina Schmidtke hat so gut wie nichts Privates auf dem Schreibtisch. Dienst ist Dienst.

Foto: Thorsten Breitkopf

Was ist Tabu im Büro?

Was aber darf überhaupt ins Büro, was ist Tabu? Die Grenzen sind fließend, sagt Arbeitsrechtler Lars Winkler von der Rechtsanwaltskanzlei Wilhelm. In seinem Büro an der Reichsstraße steht ein Klavier ("Winkler: Ist aber nicht meins.") Dazu eine Fotografie des Künstlers Frank Dursthoff. Es zeigt eine (sehr) leicht bekleidete Frau mit üppigem Ausschnitt. "Das zum Beispiel könnte der Arbeitgeber verbieten, denn das kann man als anstößig empfinden", sagt Winkler. Ist ihm aber egal, er ist zusammen mit Mark Wilhelm Partner der Kanzlei, also sein eigener Chef. Und den beiden sagt das Bild zu. "Genauso ist das mit politischen Meinungsäußerungen als private Gestaltung eines Büros. Das kann der Arbeitgeber unterbinden, bis zur Benutzung von Parteikugelschreibern", sagt Winkler. Aber auch da gebe es Ausnahmen, die so genannten Tendenzbetriebe. "Denn natürlich dürfen die Mitarbeiter einer Parteizentrale die eigenen Plakate im Büro aufhängen", so der Arbeitsrechtler.

Bei weltanschaulichen Bildern kommt es auf den Einzelfall an. "Das Bild eines erlegten Tieres im Büro eines Hobby-Jägers muss der vegetarische Schreibtischnachbar sich zum Beispiel nicht gefallen lassen", sagt Winkler. Und das Bild von Frau, Kind oder Hund? "Das ist kein Problem, der Arbeitgeber müsste schon triftige Gründe aufbringen, um so etwas zu verbieten, etwa wenn es Nacktbilder der Frau wären. Beim Hund ist das egal."

"Brandschutz schlägt fast alles"

Aber was ist mit den Mitarbeitern in den neuen Büros von Vodafone, Siemens oder ISS, in denen keiner mehr einen festen Schreibtisch hat und seinen Arbeitsplatz jeden Feierabend als "blanke Platte" hinterlässt? Das sei etwas andere, so Winkler, zumindest, wenn der Arbeitgeber vorher eine klare Ansage macht. Dann ist nichts zu machen mit Privatem. Auch das digitale oder papierlose Büro könnten ein Grund gegen eine private Gestaltung sein. Und was ist mit dem Recht auf ein Einzelbüro? "Ganz schwierig. Wohl nur machbar, wenn einer als Führungskraft das schon seit drei Jahrzehnten hat." Und was ist mit Pflanzen oder einer Kaffeemaschine? "Geht, sofern nicht der Brandschutz gefährdet ist. Der schlägt fast alles", sagt der Arbeitsrechtler.

(tb.)
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