Mannesmann-ProzessAnkläger erwägen Einstellung
Düsseldorf (RP). Der spektakuläre Strafprozess („Mannesmann-Verfahren“) gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und andere einst hochrangige Unternehmens- und Gewerkschaftsführer steht vor einer vielleicht entscheidenden Wende. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf erwägt nach Informationen der "Rheinischen Post" die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens gegen hohe Geldbußen zu Lasten der Angeklagten. Oberstaatsanwalt Peter Lichtenberg wies den Bericht zurück, die "Rheinische Post" bleibt aber bei ihrer Darstellung.Am 21. Dezember 2005 hatte die Staatsanwaltschaft einen wichtigen juristischen Sieg beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe errungen. Die oberste deutsche Instanz in Strafsachen entdeckte in dem von der Staatsanwaltschaft mit Revision angefochtenen erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Düsseldorf Rechtsfehler. So kassierte der BGH die Entscheidung der 14. Großen Strafkammer vom 22. Juli 2004, mit der Ackermann, die ehemaligen Mannesmann-Chefs Joachim Funk und Klaus Esser sowie drei weitere Angeklagte vom Vorwurf der Untreue (bzw. Beihilfe dazu) freigesprochen worden waren. Außerdem ordnete der BGH Neuverhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichts Düsseldorf an. Die Fortsetzung des Prozesses würde in diesem Jahr vor der 10. Großen Kammer des Landgerichts stattfinden. Deren Vorsitzender, der 44-jährige Stefan Drees (ein ruhiger, angesehener Richter für knifflige Fälle), hätte mit seinen Kollegen in der Spruchkammer zu entscheiden, ob das Strafverfahren gegen Auflagen eingestellt wird. Zustimmen müssten neben dem Gericht die Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft. Vor allem deren Ja zur Einstellung gegen Geldbuße für Ackermann, Esser und die anderen stand bislang in Zweifel. Inzwischen jedoch gilt in Justizkreisen einschließlich der Anklagebehörde der Weg über Paragraf 153 a der Strafprozessordnung als heißer Tipp. Noch befinden sich die Prozessakten in Karlsruhe. Doch verdichten sich Hinweise, dass den Angeklagten, die sich überwiegend nicht bereichert haben, als sie 2000 nach dem Mannesmann-Verkauf Sonderprämien und Pensionsabfindungen in Millionenhöhe für Esser, Funk und weiteres Personal beschlossen hatten, eine Brücke gebaut werden könnte. Dass es sich um Anklagen wegen schwerer Untreue handelt, versperrt den Weg der Verfahrenseinstellung gegen Auflagen nicht. „Der Ball“ liege im Feld der Anklagebehörde, hieß es. Dort ist man zwar, was die juristischen Siegchancen vor der 10. Großen Strafkammer in Düsseldorf betrifft, optimistisch, aber man weiß auch um die Unwägbarkeiten einer neuerlichen, sich womöglich wieder über Monate erstreckenden Beweisaufnahme. Deshalb hegt man auch in der Anklagebehörde Sympathie für die Überlegung, die prominenten Angeklagten - und zwar gestaffelt nach der jeweiligen Schuld des Einzelnen - große Geldsummen zu Gunsten wohltätiger Organisationen zahlen zu lassen. Im Gegenzug würde das Strafverfahren eingestellt.