LuxemburgPay-TV-Sender müssen Bilder für Sportberichte freigeben
Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, TV-Bilder von wichtigen Fußballspielen und anderen Großereignissen zu sehen. Das gilt auch dann, wenn ein Fernsehsender für viel Geld die Exklusivrechte erworben hat, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Hintergrund ist ein Rechtsstreit des Pay-TV-Senders Sky Österreich, der mehrere Millionen Euro für Rechte an der Europa League zwischen 2009 und 2012 ausgegeben hatte, mit dem öffentlich-rechtlichen ORF. Nach den EU-Regeln für Kurzberichterstattung sind Pay-TV-Sender verpflichtet, anderen Sendern für Kurzberichte praktisch kostenlos Filmmaterial zu überlassen. Mit dieser Begründung wies das Gericht die Klage von Sky Österreich ab. Der Pay-TV-Sender hatte argumentiert, diese Regeln verletzten die Grundrechte-Charta der Europäischen Union. Dort seien die Rechte auf Eigentum und die unternehmerische Freiheit garantiert. "Der EuGH hat heute die Rechtslage bestätigt, somit kommt es zu keiner Änderung, weder in Österreich noch in Deutschland", sagte ein Sprecher von Sky Österreich.