MünsterGericht erlaubt massenhaftes Töten von Küken
Das Töten männlicher Küken direkt nach dem Schlüpfen verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Das entscheid gestern das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) bestätigte damit Urteile gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung. Das Tierschutzgesetz erlaube das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliege, hieß es in der Urteilsbegründung.