DüsseldorfGericht: Audi-Fahrer hat kein Recht auf Rückgabe
Mit dem Versuch, seinen Audi A4 wegen der im VW-Konzern genutzten Schummelsoftware zurückzugeben, ist ein Autofahrer vor dem Landgericht Düsseldorf gescheitert. Das Gericht wies die Klage gegen ein Autohaus und den Audi-Konzern ab. Vier Jahre nach dem Kaufvertrag scheiterte der Kunde an einer Formalie: Statt dem Vertragspartner zuerst die Möglichkeit zur Nacherfüllung zu gewähren, wollte der Kunde direkt vom Kauf zurücktreten.