Erneute Schlappe im Schuldenstreit Argentinien muss Gläubigern 5,4 Milliarden Dollar zahlen

New York · Ein langjähriger Rechtsstreit mit US-Hedgefonds hat für Argentinien weitere unangenehme Folgen: Der New Yorker Richter Thomas Griesa entschied am Freitag, dass neben den Fonds auch noch etliche andere Investoren mit Forderungen über insgesamt 5,4 Milliarden Dollar (4,9 Mrd Euro) beim Schuldendienst bevorzugt behandelt werden müssen.

Argentiniens Kampf gegen die Pleite
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Solange diese Rechnungen nicht beglichen sind, darf Buenos Aires den Großteil der restlichen Gläubiger nicht bezahlen. Die Regierung kritisierte das Urteil laut argentinischen Medienberichten heftig und kündigte an, Berufung einzulegen.

Hintergrund ist ein erbitterter Konflikt mit den New Yorker Hedgefonds NML Capital und Aurelius. Sie hatten sich nach der Staatspleite 2001 günstig ausfallbedrohte argentinische Anleihen gekauft und dann auf volle Rückzahlung geklagt. Mehr als 90 Prozent der anderen Gläubiger akzeptierten hingegen einen Schuldenschnitt.

Griesa schlug sich auf die Seite der Hedgefonds. Sein Richterspruch blockt Zahlungen an andere Anleihehalter, solange NML und Aurelius ihre Forderungen von mehr als 1,3 Milliarden Dollar plus aufgelaufener Zinsen nicht erhalten. Er ist in dem Fall zuständig, weil die strittigen Staatspapiere einst in Dollar und unter US-Recht ausgegeben wurden.

Nun weitete Griesa seine Rechtsprechung auf über 500 andere Investoren aus, die ebenfalls die Umschuldungen ablehnten. Argentinien weigert sich bislang, die von der Regierung als "Aasgeier" geschmähten Fonds zu bezahlen. Das Land wird deshalb seit August 2014 von Ratingagenturen als technisch zahlungsunfähiger Pleitefall eingestuft.

Für Argentinien wird es durch den juristischen Dauerclinch immer schwieriger, wieder Zugang zu den internationalen Kreditmärkten zu finden. Viele Analysten setzen jedoch darauf, dass die Präsidentschaftswahlen im Oktober eine Wende bringen. Staatschefin Cristina Fernández de Kirchner, die mit den klagenden Investoren über Kreuz liegt, darf nicht für eine dritte Amtszeit kandidieren.

(dpa)
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