Sätze steigen ab Januar Auch der neue Hartz-IV-Satz deckt die Stromkosten nicht

Heidelberg · Auch wenn der Hartz-IV-Satz ab Januar kommenden Jahres steigen wird: Bedürftige können mit dem erhöhten Betrag ihre Stromkosten immer noch nicht decken.

Wie das Vergleichsportal Verivox am Dienstag mitteilte, belaufen sich die Stromkosten eines Singlehaushalts im bundesweiten Durchschnitt auf monatlich 40,50 Euro - vorgesehen für die Stromrechnung sind im neuen Hartz-IV-Satz aber nur 35,09 Euro. Eine "besonders große Versorgungslücke" besteht den Tarifexperten zufolge in Ostdeutschland.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende steigt zum Januar von derzeit 409 auf 416 Euro. Seit der Einführung der Unterstützung 2005 sei der Satz schrittweise um rund 21 Prozent erhöht worden, die Strompreise hätten sich in dieser Zeit aber um durchschnittlich 51 Prozent erhöht, betonte Verivox. Wer im Grundversorgungsvertrag stecke, müsse sogar 65 Prozent höhere Stromkosten verkraften, erklärten die Tarifexperten.

Hartz-IV-Empfänger hätten aber eine geringere Bonität als andere Verbraucher, weshalb ihnen ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter versperrt bleiben könne, unterstrich das Portal. "Durchschnittlich 9,25 Euro im Monat müssen Hartz-IV-Empfänger, die noch nie ihren Anbieter gewechselt haben, an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten begleichen zu können", erklärte Mathias Köster-Niechziol von Verivox. Im Osten betrage das Minus sogar 11,08 Euro.

"Besonders große Versorgungslücke in Ostddeutschland"

Überhaupt besteht laut Verivox in Ostdeutschland eine "besonders große Versorgungslücke": So müssten alleinlebende Hartz-IV-Empfänger in Brandenburg derzeit in der Grundversorgung monatlich knapp 39 Prozent mehr für ihren Strom aufwenden, als der Regelsatz vorsieht. In Mecklenburg-Vorpommern sind es rund 35 Prozent, in Thüringen sowie auch in Schleswig-Holstein 31 Prozent.

Am wenigsten zuzahlen müssen Verbraucher demnach in Bremen, wenn sie über den Grundversorger Strom beziehen: Dort sind knappe 17 Prozent mehr Geld fällig als vorgesehen. Auch Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg liegen bei den Zuzahlungen unter dem Durchschnitt.

(felt)
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