Integritätsausschuss Aufsichtsrat Georg Thoma verlässt Deutsche Bank

Frankfurt/Main · Der Vorsitzende des Integritätsausschusses im Aufsichtsrat der deutschen Bank, Georg Thoma, verlässt das Unternehmen Ende Mai. Den Integritätsausschuss verlasse er mit sofortiger Wirkung, teilte die Bank mit.

Georg Thoma hat die Deutsche Bank am Donnerstag darüber informiert, dass er das Unternehmen verlassen wird. Thoma war an der Spitze des Integritätsausschusses des Aufsichtsrat mit der Bewältigung diverser Skandale bei der Bank befasst. Den Ausschuss verlässt er mit sofortoger Wirkung, seine Tätigkeit im Aufsichtsrat ende zum 28. Mai, teilte Deutschlands größte Bank mit.

Vorerst übernimmt die US-Juristin Louise Parent den Vorsitz des Gremiums, wie die Bank mitteilte. Parent, die seit 2014 im Aufsichtsrat sitzt, werde dabei von Aufsichtsrat Johannes Theyssen unterstützt. Die Suche nach einem dauerhaften Nachfolger für Thoma habe bereits begonnen. Dessen Vertrag wäre eigentlich noch bis 2018 gelaufen.

Die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" hatte am vergangenen Wochenende über wachsende Kritik an Thoma berichtet. "Mit seinem Übereifer und der juristischen Selbstverwirklichung stößt Dr. Thoma zunehmend auf Kritik", sagte der Betriebsratschef und Vize-Vorsitzende des Aufsichtsrat, Alfred Herling, dem Blatt. Thoma fordere immer breitere Untersuchungen und lasse "immer noch mehr Anwälte aufmarschieren".

Am Donnerstagabend zitierte die Bank Herling mit den Worten: "Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat danken Herrn Thoma für seinen großen Einsatz und seine wichtige Aufbauarbeit." Auch der Aufsichtsratsvorsitzende Paul Achleitner würdigte Thoma. Dieser habe sich "mit seiner großen juristischen Erfahrung und seinem enormen persönlichen Engagement" um das Haus verdient gemacht.

"Der Aufsichtsrat ist fest entschlossen, mögliche Verfehlungen auch künftig konsequent aufzuarbeiten und daraus die Lehren für die Zukunft zu ziehen", versicherte Achleitner.

Der Integritätsausschuss soll sich laut Deutscher Bank unter anderem darum kümmern, dass das Geldhaus "Rechtsvorschriften, behördliche Regelungen und interne Richtlinien einhält", und ehrbares und sittliches Verhalten innerhalb und außerhalb des Unternehmens fördern. Zu den Aufgaben gehört auch "die vorbeugende Beobachtung und strategische Analyse von Rechts- und Reputationsrisiken, die ein Risiko für die gesamte Bank bedeuten oder zu wesentlichen Ersatzansprüchen gegen aktuelle oder ehemalige Vorstandsmitglieder führen können".

(rent/AFP)
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