Düsseldorf Bäcker protestieren mit "Remmel-Semmel"

Düsseldorf · Die Bäcker im Rheinland kritisieren die "Hygiene-Ampel", da diese falsche Signale senden würde.

Wer dieser Tage beim Bäcker Brötchen kauft, der könnte sich wundern: Eine besondere Tüte und ein Flyer deklarieren das Backwerk als "Remmel-Semmel". Damit wollen bis Ende Oktober 160 Betriebe im Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks ihren Unmut gegenüber dem "Hygiene-Ampel" genannten Kontrollbarometer ausdrücken, das künftig als Hinweisschild in allen Lebensmittelbetrieben hängen soll.

Sie werfen dem NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) vor, ein Bewertungssystem einzuführen, das keine Aussagekraft zur Hygiene in einem Bäckerbetrieb habe. "Die Dokumentationspflichten, denen Backstuben unterworfen sind, werden dabei viel zu stark bewertet", sagt Walter Dohr, Geschäftsführer des Verbands des Rheinischen Bäckerhandwerks. 95 Prozent der Betriebe seien bei Kontrollen in der Vergangenheit nicht beanstandet worden. Deshalb schlägt Dohr ein Modell vor, das einen positiven Anreiz für Bäcker schafft, die sich über Vorgaben hinaus um Hygiene bemühen. Er kritisiert zudem, dass die Kontrollen nur eine Person durchführe und dass so selten geprüft werde, dass man allenfalls eine "Momentaufnahme" bekomme: "Eine Bäckerei sieht zur Hauptproduktionszeit in den Morgenstunden anders aus als mittags." Er befürchte, dass Kontrolleure, die keine Bäcker seien, dem bei der Bewertung ungenügend Rechnung tragen könnten. Problematisch sei auch, dass ein Betrieb, der nach einer schlechten Bewertung eine rote "Ampel" ins Schaufenster kleben müsse, lange auf eine Nachkontrolle warten müsse.

Ein Ministeriumssprecher betonte, dass es vor dem Beschluss des Gesetzesentwurfs "mehrere Runde Tische" gegeben habe, nach denen auch Einwände der Bäcker berücksichtigt worden seien. So sei es Betrieben, die regelmäßig eine grüne "Ampel" erhielten, bei einer schlechten Bewertung aus "überraschenden Gründen" wie Krankheit oder Unfall des Betriebsinhabers, einmalig möglich, eine kurzfristige - und ebenso wie die erste Kontrolle kostenpflichtige - Nachprüfung zu beantragen. Dass Kontrollen nur "Momentaufnahmen" seien, sei dadurch widerlegt, dass die "Ampel" immer auch die Bewertung der vergangenen zwei Jahre zeige. Auch das Argument der Prüfzeiten will das Ministerium nicht gelten lassen: "Ein Betrieb sollte durchgehend die hygienischen Standards einhalten und nicht nach Uhrzeiten." Es gebe auch keinen "fachfremden Kontrolleur".

(bur)
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