Landgericht weist Klage zurück Bahn verliert gegen Fernbus-Linie

Frankfurt/Main (RPO). Die Deutsche Bahn hat geklagt - und verloren: Der Staatskonzern ist in dem von ihm angestrengten Rechtsstreit gegen eine von Jungunternehmen gegründete Bus-Mitfahrzentrale unterlegen. Sie bietet Fernstrecken an.

Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage gegen die Firma DeinBus.de am Mittwoch zurück. Die Richter bescheinigten dem kleinen Unternehmen, nicht wettbewerbswidrig zu handeln und gaben damit grünes Licht für den Weiterbetrieb der Online-Mitfahrzentrale (Az. 3-11 O 83/10).

"Jetzt geben wir richtig Gas und werden unser Angebot weiter ausbauen", erklärte Ingo Mayr-Knoch, einer der Gründer von DeinBus. de nach dem Urteil. "Wir freuen uns über die Rechtssicherheit und fahren weiter."

Schon 11.000 Fans bei Facebook

Auf der Homepage der Firma können sich Menschen über das Internet zu Bus-Fahrgemeinschaften zusammenschließen. Finden sich genug Reisende, organisiert das Unternehmen einen Bus. Das Angebot ist vor allem bei jungen Leuten mit wenig Geld beliebt. Im sozialen Netzwerk Facebook hat DeinBus.de inzwischen fast 11.000 Fans.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Deutsche Bahn, die zu 100 Prozent dem Staat gehört, kann Berufung einlegen. Ob sie dies tue, stehe noch nicht fest, sagte ein Sprecher des Konzerns am Mittwoch. Die Deutsche Bahn habe eine Klärung der "rechtlichen Spielregeln" für Busverkehrsanbieter angestrebt. "Wir werden zunächst die schriftliche Begründung des Urteils genau lesen", ergänzte er.

Bahn: Mitfahrzentrale ist Fernbus-Linienverkehr

Die Deutsche Bahn hatte argumentiert, das Angebot von DeinBus.de sei ein Fernbus-Linienverkehr, wie er in Deutschland nur sehr eingeschränkt zulässig sei und müsse deshalb gerichtlich verboten werden. Dem widersprachen aber die Frankfurter Richter. Das Geschäftsmodell der drei jungen Firmengründer sei von den zuständigen Behörden genehmigt und daher auch als zulässig zu betrachten.

Diese hätten bei der Entscheidung darüber, ob DeinBus.de als verbotener Linienverkehr oder zulässiger Gelegenheitsverkehr einzustufen sei, ihren Ermessensspielraum genutzt. Es sei nicht Aufgabe der für Wettbewerbsaufgaben zuständigen Richter, diese Einschätzung der Behörden zu überprüfen. Genauso wenig müsse das Gericht prüfen, ob die aktuelle Tätigkeit von DeinBus.de von deren Genehmigung gedeckt ist, denn auch dies müsse die Behörde selbst tun.

Gesetzliche Bestimmungen stammen aus den 30er-Jahren

Hintergrund des Rechtsstreits sind gesetzliche Bestimmungen aus den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, die nach wie vor gelten. Demnach gibt es Genehmigungen für Fernbus-Linien nur, wenn ein Unternehmen nachweisen kann, dass sein Angebot die Verkehrsverhältnisse verbessert.

Die Tatsache, dass eine Firma der Bahn Konkurrenz machen will, reicht deshalb für eine Genehmigung nicht aus. Als Folge gibt es in Deutschland bislang nur wenige Fernbuslinien. Die Bundesregierung strebt derzeit eine Liberalisierung des Fernbus-Verkehrs an.

(AFP/pes-)
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