Steigerung um 18 Prozent Beschwerden über Bank-Beratung nehmen zu

Frankfurt · Vor allem Kunden von Genossenschaftsbanken und Sparkassen beschweren sich häufiger als im Vorjahr.

Seit Jahresanfang haben sich 2926 Bankkunden über die Anlageberatung ihrer Bank bei der Finanzaufsicht beschwert. Das sind knapp 18 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2015, in dem sich 2482 Bankkunden über ihre Beratung beschwert haben. Diese Zahlen nannte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Anfrage unserer Redaktion.

Die Bankenaufsicht erfasst die Beschwerden seit 2011 in einem Zentralregister. Auffällige Häufungen bei einzelnen Instituten oder Beratern gelten als Hinweise auf schwarze Schafe in der Branche. So ahndete die BaFin im vergangenen Jahr 111 Verstöße. Zu den Klassikern zählen zum Beispiel fehlerhafte Beratungsprotokolle, unvollständige Produktinformationen oder offensichtlich untaugliche Anlageempfehlungen.

Viele Beschwerden gegen Genossenschaftsbanken

Überproportional gestiegen sind zuletzt die Beschwerden gegen Genossenschaftsbanken - von 626 im ersten Halbjahr 2015 um 29 Prozent auf 809 im ersten Halbjahr 2016. Auch die Sparkassen und Landesbanken stechen mit einem Plus von über 23 Prozent von 882 im ersten Halbjahr 2015 auf jetzt 1089 hervor. Der überwältigende Teil der Beschwerden in diesem Bereich Sparkassenkunden. Ein Sprecher des Sparkassen- und Giroverbandes hält die Zahlen nicht für aussagekräftig: "Es ist ja nicht gesagt, dass die Beschwerden auch begründet sind", so der Sprecher. Gegen die 60.000 Sparkassenberater hätten im vierten Quartal 2015 nur 417 Beschwerden vorgelegen. "Das ist eine Quote von weniger als einem Prozent", so der Sprecher. Erkenntnisse über den Anteil der berechtigten Beschwerden lägen nicht vor.

Stark rückläufig sind die Beschwerden über Finanzdienstleistungsunternehmen (von 88 auf 29). Bei den Privat- und Auslandsbanken, über deren Anlageberatung sich im zurückliegenden Halbjahr 999 Kunden bei der BaFin beschwert haben, ist kein Trend erkennbar.

Ergeben sich für die BaFin Zweifel an der Sachkunde oder Zuverlässigkeit eines Mitarbeiters, leitet sie Ermittlungen ein. Im Extremfall kann die BaFin auch den Einsatz eines Mitarbeiters untersagen.

(tor)
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