Düsseldorf Bayer verliert vor Gericht gegen Bienenschützer

Düsseldorf · Der Bayer-Konzern ist mit dem Versuch gescheitert, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine öffentliche Kritik an zwei Bayer-Pflanzenschutzmitteln untersagen zu lassen. Das Landgericht Düsseldorf hat einen entsprechenden Antrag der Bayer-Agrar-Tochter CropScience zurückgewiesen. Der BUND hatte zwei Bayer-Produkte als "gefährlich für Bienen" bezeichnet - und darf das laut Richterspruch weiter tun. Der BUND habe die "Grenzen zulässiger Kritik eingehalten", so eine Gerichtssprecherin. Der Streitwert wurde auf 100 000 Euro festgesetzt.

In aufwendigen Testverfahren war das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum Ergebnis gekommen, dass die hier umstrittenen Bayer-Produkte als "nicht bienengefährlich" zu klassifizieren seien. Weder in geschlossenen Räumen, noch im Halbfreiland oder im Freiland führe die Anwendung dieser Pflanzenschutzmittel zu einer Gefahr für Bienen. Das habe der BUND in zwei Veröffentlichungen nicht oder nicht deutlich genug gewürdigt, so die Argumentation von Bayer. Stattdessen habe der Naturzschutzbund das Testverfahren des Bundesamtes für die Bayer-Produkte als "nicht ausreichend" angesehen, die Produkte daher im Internet sowie in Verbraucherinformationen weiter als "gefährlich für Bienen" bezeichnet.

Nach dem Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts muss das jedoch als "Meinungsäußerung mit einem Tatsachenkern" bewertet werden, wobei die Richter den Schwerpunkt hier auf der Meinungsäußerung sahen. Zwar halte der Bayer-Konzern solche Darstellungen des BUND für umsatzgefährdend, doch den Naturschützern gehe es nach eigener Darstellung um die "Entwicklung eines Problembewusstseins in der Bevölkerung" - und nicht vorrangig darum, Kritik am Konzern, dessen Produkten oder Umsätzen zu üben. Gegen die Ablehnung der einstweiligen Verfügung kann der Konzern jetzt Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

(wuk)
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