Berlin Bei der Erbschaftsteuer kommt es zum Showdown

Berlin · Bei der Reform der betrieblichen Erbschaftsteuer setzen Union und SPD auf eine Lösung in allerletzter Minute. Kommt es heute Abend im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat unter Leitung des Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz (SPD) nicht zum Kompromiss, kann die Reform nicht mehr rechtzeitig am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Dann wäre Karlsruhe am Zug: Das Bundesverfassungsgericht hatte angedroht, es werde am 27. und 28. September über eine "Vollstreckungsanordnung" entscheiden.

Im Klartext bedeutet dies, dass dann die Richter und nicht die Politik festlegen, wie Firmenerben künftig besteuert werden. Das Gericht könnte die bisherigen Privilegien kippen. Betriebe, die auf Nachfolger übergehen sollen, könnten damit erheblichen Schaden erleiden. Allerdings könnte das Gericht auch die Erhebung der Erbschaftsteuer außer Kraft setzen, dann hätten die Bundesländer den Schaden.

Das Verfassungsgericht hatte die bisherigen Regelungen Ende 2014 für verfassungswidrig erklärt, weil ihm die Verschonung von Firmenerben zu weit ging. Union und SPD ist es jedoch bisher nicht gelungen, einen Kompromiss zu finden. Bei zentralen Fragen wie der Bewertung von vererbtem Betriebsvermögen gab es keine Annäherung in der Arbeitsgruppe, die der Vermittlungsausschuss eingesetzt hatte. Die SPD-geführten Länder hatten zuvor einen Zwölf-Punkte-Forderungskatalog vorgelegt, den die Union ablehnte. "Da fahren zwei Züge aufeinander", sagte ein Insider. "Eine zügige Einigung muss gefunden werden, damit der Standort Deutschland keinen Schaden davonträgt", warnte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats.

(mar)
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