Paris/Berlin Berlin und Paris für europäische Bargeld-Obergrenze

Paris/Berlin · Deutschland und Frankreich wollen sich für eine Obergrenze bei Bargeldzahlungen stark machen. "Wir bemühen uns in Europa um einheitliche Obergrenzen für Bargeldtransaktionen", sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach der Sitzung des Wirtschafts- und Finanzrats beider Länder. Es gehe um den Kampf gegen Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus.

"Es ist überhaupt nicht die Rede davon, eine Obergrenze einzuführen, wie viel Bargeld jemand besitzen darf", sagte Schäuble. Denkbar seien auch Zahlungen jenseits einer Obergrenze, wenn die Teilnehmer der Transaktion bekannt seien. Die Bundesregierung erwägt ein Limit von 5000 Euro. Frankreichs Finanzminister Michel Sapin sprach von einer Pflicht, eine europäische Lösung bei der Barzahlung anzupeilen. Einzelne Länder könnten noch weitergehen. In Frankreich liegt die Obergrenze seit vergangenem Jahr bei 1000 Euro.

Nach den Worten von Bundesbankchef Jens Weidmann geht es darum, die Bargeldnutzung einzuschränken. Die deswegen ebenfalls diskutierte mögliche Abschaffung der 500-Euro-Note sei eine Entscheidung des Rates der Europäischen Zentralbank. "Das Ziel, Geldwäsche oder Terrorismus oder allgemeine illegale Aktivitäten einzuschränken, ist sehr unterstützenswert", sagte Weidmann. Entscheidend sei, dass dies keine Schritte zur Abschaffung des Bargelds seien: "Barzahlungen sind ein sehr wichtiger Bestandteil des Wirtschaftslebens." 80 Prozent der Transaktionen an Verkaufsstellen in Deutschland würden in bar abgewickelt. "Letztlich wollen die Bürger auch selbst entscheiden, Bargeld zu nutzen oder nicht", sagte Weidmann.

Während NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) eine solche Grenze schon seit Juli 2015 fordert, sind die in NRW mitregierenden Grünen strikt dagegen. Deren finanzpolitische Sprecher, Martin-Sebastian Abel, sagte: "Eine Obergrenze für Barzahlungen ist ein Angriff auf die Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger." Sie sei ein "unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre und eine weitere Attacke auf den Datenschutz." Es gebe bislang keine Methode, anonym und sicher im Internet oder elektronisch zu zahlen.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält Beschränkungen von Bargeldzahlungen sogar für verfassungswidrig. "Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie", sagte Papier der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Zudem habe das Verfassungsgericht immer wieder betont, "dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf".

Der SPD-Finanzexperte und stellvertretende Fraktionschef Carsten Schneider verteidigte das Vorhaben. "In Deutschland werden jährlich circa 60 Milliarden Euro gewaschen und nur ein Prozent der kriminellen Gelder werden eingezogen. Das kann der Staat nicht akzeptieren", sagte der Bundespolitiker der "Saarbrücker Zeitung".

(dpa/tor)
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