Clever planen: 2010 ist kein gutes Jahr für Brückentage
zuletzt aktualisiert: 30.12.2009 - 10:06Frankfurt/Main (RPO). Eins steht jetzt schon fest: 2010 wird für Arbeitnehmer kein besonders gutes Jahr. Feiertage, die mit Brückentagen ohne großen Aufwand zu einem Kurzurlaub ausgebaut werden können, fallen im kommenden Jahr auf ein Wochenende.
Das gilt etwa für den Tag der Arbeit (1. Mai, ein Samstag) oder die beiden Weihnachtsfeiertage. Da in vielen Betrieben bald die Urlaubsplanung und damit das Rennen um die begehrten Brückentage startet, lohnt aber ein strategischer Blick in den Kalender für 2010.
Ostern sieht die Freizeitplanung noch ganz gut aus. Wer acht freie Tage in den Urlaubsplan einträgt, hat im Idealfall vom 27. März bis einschließlich 11. April frei. Kein Pardon kennt der Kalender allerdings ein paar Wochen später: Der 1. Mai fällt auf einen Samstag, so dass sich alle Planspiele für etwaige Brückentage erübrigen. Anders sieht es dann an Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 13. Mai) aus: Mit dem Einsatz von einem Urlaubstag hat man ein langes Wochenende; vier Urlaubstage bringen gleich neun Tage Freizeit.
Für den gleichen Zeitraum kann man der Arbeit fernbleiben, wenn man nach Pfingstmontag (24. Mai) vier Urlaubstage einreicht. In der darauffolgenden Woche bietet Fronleichnam (Donnerstag, 3. Juni) den Arbeitnehmern in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland die Möglichkeit für ein langes Wochenende. Geduld ist gefragt
Brückentagsplaner müssen sich dann bis weit in die zweite Jahreshälfte gedulden: Zwar können sich normalerweise Berufstätige in Bayern und dem Saarland am 15. August, wenn dort Mariä Himmelfahrt gefeiert wird, über einen weiteren Feiertag mit Ausbaumöglichkeit freuen. 2010 fällt dieser Tag ärgerlicherweise auf einen Sonntag - den Arbeitgeber wird's freuen. Als nächster bundesweiter Feiertag folgt der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. Er fällt - ausgerechnet - auf einen Sonntag.
Weihnachten liegt ungünstig
Berufstätige in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie im Saarland. Sie feiern am Montag, 1. November, Allerheiligen und können beim Einsatz von vier Urlaubstagen insgesamt neun Tage der Arbeit den Rücken kehren.
Das Jahr klingt aus Arbeitnehmersicht nicht wirklich freundlich aus: 1. und 2. Weihnachtsfeiertag liegen denkbar ungünstig, nämlich auf einem Samstag und Sonntag. Das Gleiche gilt damit auch für den Jahreswechsel.
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