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Maultaschen-Fall: Anwalt will Berufung

zuletzt aktualisiert: 21.10.2009 - 10:50

Radolfzell (RPO). Weil eine Altenpflegerin sechs übriggebliebene Maultaschen vom Job nach Hause mitgenommen hatte, war ihr fristlos gekündigt worden. Zu Recht, entschied das Arbeitsgericht Radolfzell am Donnerstag. Der Anwalt der 58-Jährigen prüft nun eine Berufung.

Die Richter entschieden zu gunsten des Motorradfahrers.  Foto: DDP
Die Richter entschieden zu gunsten des Motorradfahrers. Foto: DDP

"Ich empfehle meiner Mandantin, gegen das Urteil vorzugehen", sagte Rechtsanwalt Klaus Staudacher gegenüber unserer Redaktion. Das Urteil liegt ihm seit Montag vor. Nun haben er und seine Mandantin einen Monat Zeit, um Rechtsmittel einzulegen, einen weiteren Monat, um die Berufung zu begründen. Ansatzpunkte seien sowohl Formalmängel bei der Kündigung als auch Verstöße gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, so der Anwalt.

Seine Mandantin hat noch keine endgültige Entscheidung über den Fortgang der juristischen Auseinandersetzung getroffen. Die zurzeit arbeitslose Frau war im April von einem städtischen Heim in Konstanz entlassen worden, weil sie mehrere Stücke der schwäbischen Spezialität für den eigenen Verzehr verborgen in einer Stofftasche mit nach Hause nehmen wollte. Sie habe damit in das Eigentum des Arbeitgebers rechtswidrig eingegriffen, urteilte das Gericht. Die Altenpflegerin habe gegen das Verbot verstoßen, wonach Essensreste der Bewohner nicht mitgenommen werden dürfen.

Die Frau hatte erklärt, sie habe nur vier Maultaschen mitgenommen. Und es sei üblich gewesen, dass Personal Reste des Essens verzehre. Der Träger des Heims hatte von einem Diebstahl gesprochen, der das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und der Mitarbeiterin zerrüttet habe. Er hatte der 58-Jährigen zuerst aber auch 18.000 Euro als Abfindung angeboten. Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich mit einer Abfindung in Höhe von 25.000 Euro war von der Frau abgelehnt worden.

Quelle: mais/born

 
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