Viele Gründe sprechen für eine Auszeit, die über den Jahresurlaub hinausgeht. Mancher hat in seinem Beruf sogar ein Anrecht darauf - per Gesetz, durch den Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Alle anderen müssen die Auszeit mit dem Chef aushandeln. Wir geben Tipps, was Sie beachten müssen und welche Rechte Sie haben.
Welche Argumente sollten Beschäftigte anführen?
Die Motivation und die neuen Erfahrungen und Fähigkeiten, die man nach der Auszeit mitbringe, können den Chef überzeugen. Zweischnedig ist das Argument, es gebe im Betrieb gerade nicht viel zu tun. Es könne nämlich auch zeigen, dass ein Mitarbeiter ersetzbar sei, mahnt Sabine Riese, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Düsseldorf. Einen Sonderkündigungsschutz während der Auszeit gibt es nicht.
Wie früh sollten Mitarbeiter ihren Chef auf die Pläne ansprechen?
Bei Beschäftigten, die einen Anspruch auf Auszeiten haben, sind diese Fristen vertraglich geregelt. Ansonsten gilt als Richtlinie die Zeit, die es in der jeweiligen Branche und bei der jeweiligen Qualifikation braucht, einen Ersatz zu finden - und einzuarbeiten.
Zahlt der Arbeitgeber während der Auszeit Sozialabgaben?
Wenn das Arbeitsverhältnis ruht, entfallen die Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Krankenversicherungsschutz läuft in der Regel einen Monat weiter. Danach muss man sich selbst krankenversichern. Die Beiträge zur Rente kann man freiwillig weiter zahlen. Ob sich der Arbeitgeber daran beteiligt, ist Verhandlungssache.
Eine mögliche Regelung für die Sozialabgaben:
Es könne sinnvoll sein, die Auszeit über Mehrarbeit oder Überstunden zu bestreiten, die man vorher geleistet hat, rät Fachanwältin Sabine Riese. Denn in diesem Fall zahle der Arbeitgeber die Sozialabgaben in verringerter Höhe weiter.
Was, wenn der Beschäftigte während der Auszeit krank wird?
Vergütungsansprüche hat nur, wer eine Arbeitsleistung erbringt. Erkrankt der Beschäftigte während einer Auszeit jedoch so stark, dass er dadurch später bei seiner Arbeit beeinträchtigt wird, entsteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung - es sei denn, derjenige hat fahrlässig gehandelt und sich deshalb verletzt.
Was geschieht mit Leistungen wie Diensthandy oder -wagen?
Durfte der Beschäftigte diese Dinge ausschließlich dienstlich nutzen, muss er sie während der Auszeit zurückgeben. Standen sie ihm auch als Privatperson zur Verfügung, kann er über ihre Weiternutzung verhandeln.
Darf der Beschäftigte während der Auszeit anderen Jobs nachgehen?
Ja. Allerdings bestehen die vertraglich geregelten "Nebenpflichten" des Mitarbeiters auch, wenn das Arbeitsverhältnis vorübergehend ruht. Dazu gehören unter anderem, dass er Firmenwissen vertraulich behandelt und mit seiner Nebentätigkeit nicht in direkten Wettbewerb zu seinem "alten" Arbeitgeber tritt.
Welche Ansprüche hat der Beschäftigte nach seiner Rückkehr?
Der Arbeitnehmer hat lediglich einen Anspruch auf die Wiederinkraftsetzung seines alten Arbeitsvertrages, aber keinen Anspruch auf seinen alten Job. Je nach dem, wie konkret Tätigkeit, Einsatzort und Gehalt darin geregelt waren, sind seine Ansprüche nach der Rückkehr.
Verliert man Dienstjahre?
Auf die Betriebszugehörigkeit wird die Auszeit angerechnet. Für die Beschäftigungszeit gelte dies jedoch nicht grundsätzlich. Im Öffentlichen Dienst etwa werde die Auszeit nicht einberechnet, was Auswirkungen auf Gehalt und Kündigungsfrist haben kann.
Verlängert sich der Vertrag von befristet Beschäftigten um die Dauer der Auszeit?
Nein. Auch das müsste gesondert vereinbart werden.