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Rentenversicherung: Bei Kurzarbeit auch weniger Rente

zuletzt aktualisiert: 26.01.2009 - 10:57

Berlin (RPO). In der Wirtschaftskrise melden Firmen verstärkt Kurzarbeit an. Betroffene Beschäftigte erhalten nicht nur weniger Gehalt. Die Kurzarbeit lässt auch die Höhe der späteren Rente sinken, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

Bei Kurzarbeit sinkt nicht nur das Gehalt, sondern auch der spätere Rentenanspruch. Darauf wies die Deutsche Rentenversicherung hin. Wer zum Beispiel regulär 2.400 Euro im Monat verdient, erarbeitet sich pro Jahr einen Rentenanspruch von 24,80 Euro zusätzlich im Monat. Während der Kurzarbeit mit 1.000 Euro Verdienst sind es nur 21,90 Euro.

Der Unterschied beträgt also rund drei Euro im Monat und ist damit relativ geringfügig. Dass der Verlust bei den Altersbezügen bei weitem nicht so groß ausfällt wie beim laufenden Verdienst, liegt an einer Sonderregel.

Zwar werden die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlten Rentenbeiträge während der Kurzarbeit auf Basis des reduzierten Verdiensts berechnet. Der Arbeitgeber zahlt aber zusätzlich Beiträge auf Basis von 80 Prozent des wegen der Kurzarbeit ausgefallenen Verdiensts. Ohne diese ergänzenden Beiträge fiele der Rentenanspruch drastisch auf nur noch 10,30 Euro im Monat für jedes Jahr in Kurzarbeit.

Fragen zu den Auswirkungen von Kurzarbeit auf die späteren Rentenleistungen beantworten die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder am Servicetelefon unter 0800-1000-4800.

Quelle: ots

 
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