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Zu hohes Gehalt gezahlt: Chef darf Geld sofort zurückfordern

zuletzt aktualisiert: 21.02.2010 - 11:08

Düsseldorf (RPO). Bekommt ein Mitarbeiter aus Versehen zu viel Gehalt, darf der Arbeitgeber das korrigieren, sobald es bekannt wird. Das gelte auch dann, wenn der Fehler schon einige Monate zurückliegt.

Auch wenn dem Arbeitnehmer nicht nur einmal, sondern regelmäßig zu viel überwiesen wurde, kann der Arbeitgeber dies umgehend korrigieren, sobald er es bemerkt hat. Das sagt Fachanwalt für Arbeitsrecht Paul-Werner Beckmann. Der Sachverhalt sei als "ungerechtfertigte Bereicherung" zu werten, die mit der nächsten Gehaltsabrechnung korrigiert werden kann.

"Solche Fehler kommen immer wieder vor", sagt der Rechtsanwalt, der auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist. Das Gleiche gelte im Übrigen, wenn der Arbeitgeber aus Versehen zu wenig gezahlt hat. Die Frage, ob der Arbeitgeber das zu viel überwiesene Geld in jedem Fall zurückverlangen kann, ist schwieriger zu beantworten.

Gehaltsrückzahlung: strittige Fälle

Haben sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorher über eine Gehaltserhöhung unterhalten und dabei unterschiedliche Vorstellungen über die Summe gehabt, darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, seine Forderung sei erfüllt worden, wenn er anschließend die von ihm geforderte höhere Summe auf seinem Konto findet. "Überweist die Buchhaltung also versehentlich 250 statt 150 Euro, kann der Mitarbeiter das als Einverständniserklärung sehen", sagte Beckmann.

Kann der Arbeitnehmer guten Gewissens davon ausgehen, dass der Arbeitgeber ihm den höheren Betrag überweisen wollte, sei das als "Vertrauenstatbestand" zu werten. Ob der Arbeitgeber im Streitfall damit durchkomme, das Geld zurückzufordern, sei unsicher.

Ähnlich ist es, wenn der Arbeitnehmer glaubhaft machen kann, beispielsweise ein deutlich überhöhtes Weihnachtsgeld komplett ausgegeben zu haben, etwa für eine Urlaubsreise. Wenn er glaubhaft machen kann, dass das so ist und er sich die Reise gerade deshalb gegönnt hat, weil er guten Gewissens davon ausgegangen war, zu Recht so viel Geld bekommen zu haben, kann der Arbeitgeber die Summe nicht einfach zurückverlangen.

Pfändungsfreibeträge zu beachten

Ist die Sachlage dagegen eindeutig so, dass es sich klar erkennbar um einen Irrtum handelte, sei es juristisch in Ordnung, das Geld zurückzufordern. "Der Arbeitgeber kann die gesamte Summe aber nicht einfach vom nächsten Gehalt abziehen", sagte Beckmann. "In dem Fall sind Pfändungsfreibeträge zu beachten, damit der Mitarbeiter in dem betreffenden Monat nicht auf einen Großteil seines Gehaltes verzichten muss."

Vernünftig sei in jedem Fall, mit dem Mitarbeiter zu sprechen und einzuräumen, das ein Fehler passiert ist. Beide Parteien könnten sich dann auch auf Ratenzahlung einigen - falls der Arbeitgeber nicht auf die Rückzahlung verzichtet.

Quelle: tmn/mais

 
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