Prozess gegen Altenpflegerin: Entlassung nach Mitnahme von Maultaschen
zuletzt aktualisiert: 22.09.2009 - 19:24Radolfzell (RPO). Wegen der Mitnahme von einigen Maultauschen ist einer Altenpflegerin gekündigt worden. Die 58-Jährige kämpfte am Dienstag vor dem Arbeitsgericht im baden-württembergischen Radolfzell um ihren Arbeitsplatz. Sie war von ihrem Arbeitgeber fristlos entlassen worden, weil sie mehrere Maultaschen für den eigenen Verzehr mitgenommen hatte.
Es habe sich um übriggebliebenes Essen gehandelt, sagte die Frau. Der Träger des Heims argumentierte hingegen, sie habe einen Diebstahl begangen. Nach Darstellung des Heims müssen auch Essensreste grundsätzlich zurück in die Küche gebracht werden und dürfen nicht vom Personal verzehrt werden.
Es habe sich um sechs Maultaschen gehandelt. Das Heim bot der Frau 18.000 Euro als Abfindung an. Vor Gericht scheiterte ein Vergleich, deshalb müssen nun Zeugen gehört werden. Zunächst war unklar wann das Arbeitsgericht ein Urteil verkünden wollte.
Kündigungen wegen Bagatelldelikten sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Demnächst verhandelt das Bundesarbeitsgericht den Fall einer Kassiererin. Im Fall der wegen zweier Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigten Berliner Kassiererin "Emmely" hatte es die Revision zugelassen.
Damit wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin, das die Kündigungsschutzklage der Mitarbeiterin abgewiesen und damit bundesweit für Empörung gesorgt hatte, vom obersten deutschen Arbeitsgericht noch einmal überprüft.
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