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Weiterbildung: Förderungen für Arbeitslose immer seltener

zuletzt aktualisiert: 23.08.2005 - 09:13

Nürnberg/Bonn (rpo). Die Chance auf dem Arbeitsmarkt verbessert sich mit einer höheren Qualifikation. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg ermittelte, dass eine Umschulung die Chance auf Wiederbeschäftigung um zehn bis 15 Prozent erhöht. Trotzdem gibt es für immer weniger Arbeitslose Förderungen von der Bundesagentur für Arbeit, um sich beruflich weiterzubilden.

Wurden 2001 bundesweit noch 441.000 Antragsstellern Bildungsmaßnahmen bewilligt, waren es 2004 nur noch 160.000. Die Tendenz ist weiter fallend. "In diesem Jahr werden es voraussichtlich weniger als 100.000 sein", schätzt Bent Paulsen vom Bundesinstitut für Berufsausbildung (BIBB) in Bonn.

Umso wichtiger ist es, dass sich Bildungswillige gut auf die Verhandlungen mit ihrer Arbeitsagentur vorbereiten. Es gilt, den Berater von den Vermittlungschancen zu überzeugen, die eine Weiterbildung mit sich bringen würde. Denn ein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer Maßnahme besteht nicht. Es ist eine Kann-Leistung, die in Abhängigkeit der vorhandenen Haushaltmittel gewährt wird.

Da die regionalen Arbeitsagenturen unter einem großen Sparzwang stehen, empfiehlt es sich für den Antragsteller, viele Argumente zu sammeln, warum die Weiterbildung sinnvoll ist. Dazu gehören Nachweise über seine bisherigen Bewerbungen, Recherchen über die Vermittlungschancen im angestrebten Beruf, Informationen über das gewünschte Bildungsprofil und den ausgewählten Bildungsträger sowie Stellenangebote im zukünftigen Beruf.

Gutschein ermöglicht die Weiterbildung

Stimmt der Arbeitsberater dem Wunsch des Bildungswilligen zu, übergibt er ihm einen Antrag auf Förderung der beruflichen Weiterbildung. Diesen muss er schriftlich und vor Beginn des Kurses einreichen. Wird der Antrag bewilligt, erhält der Arbeitslose einen Bildungsgutschein, um einen passenden Bildungsträger auszuwählen.

Der Schein ist nur für eine befristete Zeit gültig. Deshalb sollte man schon im Vorfeld recherchieren. Denn nicht jeder Bildungsträger kommt in Frage. Es muss von einer anerkannten fachkundigen Stelle oder der BA zugelassen sein. Informationen über förderfähige Anbieter gibt es bei der Arbeitsagentur und bei der Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURS, die unter www.arbeitsagentur.de aufgerufen werden kann.

Während der Bildungsmaßnahme übernimmt die BA die Kosten für die Weiterbildung, ein Unterhaltsgeld, Reise- und Übernachtungskosten sowie Aufwendungen für die Kinderbetreuung. Voraussetzung ist jedoch, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, arbeitslos gemeldet ist, Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und die angestrebte Weiterbildung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient. Auch Hartz-IV-Empfänger werden gefördert, wenn sie diesen Kriterien entsprechen.

Quelle: afp

 
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