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Knapp zwei Jahre nach der Kündigung: Kassiererin "Emmely" bekommt Arbeitszeugnis

zuletzt aktualisiert: 11.12.2009 - 14:45

Hamburg (RPO). Wegen angeblich unterschlagener Pfandbons war sie fristlos entlassen worden. Knapp zwei Jahre nach ihrer Kündigung hat die bundesweit bekanntgewordene Kassiererin "Emmely" nun ihr Arbeitszeugnis bekommen.  Juristisch ist der Fall aber noch nicht ausgestanden.

Dies bestätigte ihr Anwalt Benedikt Hopmann "Spiegel Online". Es habe genau 645 Tage gedauert - von der Kündigung im Februar 2008 bis zur Aushändigung des Zeugnisses durch den früheren Arbeitgeber Kaiser's Tengelmann.

Eine Sprecherin sagte am Freitag, das Zeugnis habe mehrere Male abgestimmt werden müssen. Die erste Version sei wenige Tage nach der Beantragung Anfang März 2009 fristgerecht ausgehändigt worden. Daraufhin sei es mehrmals hin und her gegangen.

Mit dieser Fassung ist die unter dem Pseudonym "Emmely" öffentlich bekanntgewordene Barbara E. nach Worten ihres Anwalts nun zufrieden: "Das Zeugnis beschreibt sehr genau ihre Tätigkeit und ihren Werdegang und ihr freundliches Verhalten gegenüber den Kunden.

Der Fall, der bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und sich zu einem Politikum entwickelt hatte, ist damit aber noch nicht ausgestanden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte Ende Juli eine Revision zugelassen, über die vermutlich im ersten Quartal 2010 entschieden wird, wie es nach früheren Angaben des Gerichts hieß. Kaiser's Tengelmann geht nach Worten der Unternehmenssprecherin zuversichtlich in die Verhandlung.

Nach mehr als 30 Jahren wegen zweier Pfandbons entlassen

Der Supermarktkassiererin war wegen der angeblichen Unterschlagung zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit im Februar 2008 gekündigt worden. Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte ihre Kündigungsschutzklage wegen des zerstörten Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgewiesen und eine Revision ausdrücklich ausgeschlossen.

Dagegen hatte sich die Frau mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde an das BAG gewandt. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter entschieden, das Revisionsverfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung zu eröffnen.

Quelle: AP/mais

 
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