50-Jähriger unterliegt vor Gericht: Kündigung wegen gebrauchter Kartons
zuletzt aktualisiert: 22.10.2009 - 09:58Villingen-Schwenningen (RPO). Erneut ist ein langjähriger Mitarbeiter nach einem vermeintlichen Bagatelldelikt gekündigt worden. Der 50-jährige hatte gebrauchte Kartons der Firma mitgenommen, weil seine Tochter umziehen wollte. Das Arbeitsgericht entschied, die Kündigung sei rechtens.
Der Mann war Medienberichten zufolge von einer Überwachungskamera gefilmt worden, als er die Kartons mitnahm. Für die Firma im baden-württembergischen Trossingen war das eindeutig Diebstahl. Nach 27 Jahren im Betrieb wurde er fristlos entlassen. Der Mitarbeiter klagte daraufhin vor dem Arbeitsgericht. Er habe geglaubt, die Kartons würden nicht mehr gebraucht, erklärte er.
Wie im Fall der Altenpflgerin, die übrig gebliebene Maultaschen nach Hause mitgenommen hatte, entschieden die Richter, dass der Wert des gestohlenen Gegenstands keine Rolle für eine Kündigung spiele. Entscheidend sei der Vertrauensbruch des Beschäftigten.
Die Parteien einigten sich nach SWR-Informationen auf einen Vergleich. Demzufolge erhielt der Mann eine Abfindung in Höhe von 6000 Euro.
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