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Altenpflegerin verliert vor Gericht: Kündigung wegen sechs Maultaschen

zuletzt aktualisiert: 16.10.2009 - 16:28

Radolfzell (RPO). Eine Altenpflegerin hatte sechs übriggebliebene Maultaschen vom Job nach Hause mitgenommen. Resultat: fristlose Kündigung. Die Entscheidung des Arbeitgebers war richtig, entschied das Arbeitsgericht Radolfzell am Freitag. Die Klage der 58-Jährigen auf Wiedereinstellung wurde abgewiesen.

Die Richter entschieden zu gunsten des Motorradfahrers.  Foto: DDP
Die Richter entschieden zu gunsten des Motorradfahrers. Foto: DDP

Die Frau war im April von dem städtischen Heim in Konstanz entlassen worden, weil sie mehrere Stücke der schwäbischen Spezialität für den eigenen Verzehr verborgen in einer Stofftasche mit nach Hause nehmen wollte. Sie habe damit in das Eigentum des Arbeitgebers rechtswidrig eingegriffen, urteilte das Gericht. Die Altenpflegerin habe gegen das Verbot verstoßen, wonach Essensreste der Bewohner nicht mitgenommen werden dürfen. Sie hätte ein Personalessen zu einem Preis von 3,35 Euro in Anspruch nehmen können. Diese Art der Verpflegung werde von Mitarbeitern auch genutzt, erklärte das Arbeitsgericht.

Es handele sich bei sechs Maultaschen zwar noch um eine geringwertige Sache; der materielle Wert liege zwischen drei und vier Euro, urteilte das Gericht. "Dennoch bestimmt allein der Arbeitgeber darüber, wie mit seinem Eigentum verfahren wird und zwar selbst dann, wenn er die Reste der Entsorgung zuführt." Der einzelne Beschäftigte könne nicht seinen Willen nach Gutdünken und gegen ein bestehendes Verbot über denjenigen des Arbeitgebers stellen.

Immer wieder Kündigungen wegen Bagatelldelikten

Die Frau hatte erklärt, sie habe nur vier Maultaschen mitgenommen. Und es sei üblich gewesen, dass Personal Reste des Essens verzehre. Der Träger des Heims hatte von einem Diebstahl gesprochen, der das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und der Mitarbeiterin zerrüttet habe. Er hatte der 58-Jährigen zuerst aber auch 18.000 Euro als Abfindung angeboten. Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich mit einer Abfindung in Höhe von 25.000 Euro war von der Frau abgelehnt worden.

Ein Sprecher von ver.di in Baden-Württemberg sagte: "Es ist eine große Gerechtigkeitslücke, wenn Manager Milliarden verzocken und trotzdem weitermachen dürfen und Arbeitnehmer wegen Bagatelldelikten gekündigt und in ihrer Existenz gefährdet werden." Das Urteil sei nicht verhältnismäßig.

Entlassung wegen einer Frikadelle

Kündigungen wegen Bagatelldelikten sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Vor wenigen Tagen hatte sich ein Arbeitgeber nach der fristlosen Entlassung einer Chefsekretärin wegen einer Frikadelle und zwei halber Brötchen bei der 59-Jährigen öffentlich entschuldigt. "Meine Reaktion war menschlich zu hart", hieß es in einem offenen Brief des Hauptgeschäftsführers des Bauverbands Westfalen, Hermann Schulte-Hiltrop. Die Kündigung will der Verband dennoch nicht zurücknehmen. Ziel sei nun eine außergerichtliche Einigung. Die Angestellte war nach 34 Dienstjahren entlassen worden, weil sie von einem Chef-Büffet das Essen verzehrt hatte.

Demnächst verhandelt das Bundesarbeitsgericht den Fall einer Kassiererin, der wegen zweier Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigten wurde. Damit wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin überprüft, das die Kündigungsschutzklage der Mitarbeiterin abgewiesen und damit bundesweit für Empörung gesorgt hatte.

Quelle: AP/mais

 
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