Nach einer Kündigung ist der Schock groß. Welche juristischen Schritte Arbeitnehmer unternehmen können, verrät das Forum Kündigungsschutz im Internet.
Kündigungsschutzklage: Jeder Arbeitnehmer kann die Wirksamkeit seiner Kündigung mit Hilfe einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht überprüfen lassen.
Klagefrist:Die Klage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Gericht eingehen.
>b>Suchen Sie sich juristischen Beistand: Nehmen Sie sich einen Anwalt, und zwar nicht irgendeinen, sondern einen kompetenten Fachanwalt.
Rechtsschutzversicherung: Schließen Sie eine Rechtschutzversicherung ab, und zwar rechtzeitig, da die Versicherung erst drei Monate nach Abschluss wirksam wird. Schon in erster Instanz werden leicht Anwalts- und Gerichtskosten von mehreren Tausend Euro fällig. Vor dem Arbeitsgericht muss außerdem jede Partei Ihre Anwaltskosten tragen , auch wenn sie den Prozess gewinnt.
Lassen Sie sich nicht entmutigen: Auch ohne Rechtschutzversicherung gilt: Wer die Klage wagt, kann nur gewinnen oder erhält zumindest, was ihm laut Sozialplan zusteht. 15 Prozent aller Gekündigten erhielten eine Abfindung, meldet die Hans-Böckler-Stiftung.