Ab 1. Januar 2013 Minijob-Grenze wird auf 450 Euro angehoben

Berlin · Minijobber dürfen ab dem kommenden Jahr 50 Euro mehr monatlich abgabenfrei verdienen: Ab 1. Januar 2013 gelten Beschäftigungen bis zu einem Verdienst von 450 Euro als geringfügig.

Diese Gesetzesänderung billigte am Freitag auch der Bundesrat. Bei der Anhebung handelt es sich um die erste Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze seit 2003. Allerdings geht die Gesetzesänderung darüber hinaus: Minijobs werden zudem ab 2013 standardmäßig rentenversichert sein.

Wer ab dann eine geringfügige Beschäftigung aufnimmt und - wie bisher üblich - rentenversicherungsfrei arbeiten will, muss dies explizit beantragen. Derzeit arbeiten nach Angaben der Bundesregierung 7,4 Millionen Bürger in Deutschland in einem Minijob.

400-Euro-Grenze war seit 2003 in Kraft

Union und FDP begründeten die Neuregelung damit, dass die bisherige 400-Euro-Grenze für geringfügige Beschäftigung seit deren Einführung 2003 unverändert in Kraft sei, während sonstige Löhne und Preise seither deutlich gestiegen seien. Auch der Grenzwert für sogenannte Midijobs soll um 50 Euro auf 850 Euro angehoben werden. Für bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind Übergangsregelungen vorgesehen.

Sprecher von SPD und Grünen argumentierten, dass die höheren Verdienstgrenzen zu einer Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung beitragen würden. Auch sei zu befürchten, dass für die Betroffenen nur die Arbeitszeit bei gleichem Stundenlohn verlängert würde.

Von Seiten der rot-grün regierten Länder wurde auch die Rechtsauffassung vertreten, die Neuregelung bedürfe der Zustimmung des Bundesrats. Dafür hätten Union und FDP keine Mehrheit. Ein Antrag auf Feststellung der Zustimmungspflichtigkeit erhielt in der Sitzung aber keine Mehrheit. Union und FDP betrachten das Gesetz als im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

(APD)
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