Rechte und Pflichten für Minijobber: Nebenjob: Das geht mit 400 Euro
zuletzt aktualisiert: 12.09.2005 - 09:23Düsseldorf (rpo). Schon seit April 2003 ist die Gesetzeslage für die so genannten geringfügigen Beschäftigungen neu geregelt. Die jetzigen 400-Euro-Jobs sind mit einigen veränderten Rechten und Pflichten verbunden. Wir erklären Ihnen im Folgenden, was Sie wissen sollten, damit für Sie auch als Kleinverdiener die Kasse klingelt.
In der neuen, so genannten Gleitzone zwischen den 400-Euro-Jobs und den Jobs im Niedriglohnbereich ab 800 Euro ist der Arbeitnehmer beinahe voll versichert, weil Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, die lediglich geringer als die üblichen sind und ab 401 Euro stufenweise von vier Prozent bis zum vollständigen Prozentsatz ab 800 Euro ansteigen.
Aber Vorsicht, bei vielen Nebenjobs wird in Inseraten der schnelle Euro versprochen. Doch hinter allzu verlockend klingenden Kleinanzeigen verbergen sich oft mehr als zweifelhafte Angebote. Wir sagen Ihnen, woran Sie dubiose Jobs erkennen und wie Sie es vermeiden, auf solche Anbieter hereinzufallen.
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