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Zweite Runde im "Maultaschenfall": Pflegerin bekommt 42.500 Euro

zuletzt aktualisiert: 30.03.2010 - 16:38

Freiburg (RPO). Im sogenannten Maultaschenfall erhält die fristlose gekündigte Altenpflegerin eine Abfindung und Gehaltsnachzahlung von insgesamt 42.500 Euro. Darauf einigten sich die 58-Jährige und ihr früherer Arbeitgeber, die Konstanzer Spitalstiftung, nach einem entsprechenden Vergleichsvorschlag des Landesarbeitsgerichts Freiburg am Dienstag.

Im Gegenzug akzeptiert die Klägerin ihre Kündigung zum 31. Dezember 2009. Allerdings besteht noch bis 30. April ein Widerrufsrecht, da noch die zuständigen Gremien der Spitalstiftung zustimmen müssen. Das Gericht hatte in der von der Frau angestrengten Berufungsverhandlung zuvor angedeutet, dass es die fristlose Kündigung nicht für angemessen hält. Die Altenpflegerin war im April letzten Jahres von der Konstanzer Spitalstiftung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen worden, weil sie einige übriggebliebene und für den Müll bestimmte Teigtaschen an sich genommen hatte.

In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Radolfzell hatte die 58-Jährige keinen Erfolg mit ihrer Kündigungsschutzklage gehabt. Gegen dieses Urteil legte die Frau Berufung ein, die nun vor dem Freiburger Landesarbeitsgericht verhandelt wurde.

Sie verlangte die Rücknahme der fristlosen Kündigung und Wiedereinstellung. Bis kurz vor Prozessbeginn verhandelten die streitenden Parteien zunächst ergebnislos über den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs. Die von ihrem Arbeitgeber angebotene Zahlung einer Abfindung hatte die Frau bislang abgelehnt.

Die Klägerin argumentierte, dass die Maultaschen für den Arbeitgeber wertlos gewesen seien. Außerdem lag nach ihrer Auffassung kein Grund für eine fristlose Kündigung vor, weil sie Hunger gehabt habe und kurz nach Beendigung eine dienstliche Fortbildung habe besuchen müssen. Dagegen betonte der Arbeitgeber, dass es sich um einen Diebstahl gehandelt und sich die Klägerin die Kosten für ein Personalessen erspart habe. Der Wert der gestohlenen Sache spiele keine Rolle.

Quelle: apd/awei

 
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