Auf der Arbeit Privat im Internet surfen: Was ist erlaubt?

Düsseldorf (RPO). Wer während der Arbeitszeit privat im Internet surft, muss unter Umständen mit drastischen Konsequenzen rechnen. Denn viele Unternehmen sehen privates Googeln oder E-Mail-Prüfen gar nicht gerne. Und bei der Regel-Aufstellung für privates Surfen ist ihnen kaum Grenzen gesetzt.

Mal eben im Internet nach dem Weihnachtsgeschenk für den kleinen Sohn gucken. Vielleicht kann man das Geschenk ja gleich bestellen, dann braucht man nach Feierabend nicht den Rechner zu Hause anzuschmeißen. Der Chef hat doch bestimmt nichts dagegen — oder? "Im Prinzip ist das private Surfen am Arbeitsplatz in geringfügigem Umfang erlaubt — wenn es nicht ausdrücklich verboten ist", erklärt Dr. Martin Hensche von der Rechtsanwaltskanzlei Hensche Rechtsanwälte. Beinahe jeder dritte Deutsche nutzt das Internet am Arbeitsplatz auch privat, schätzt der Hightech-Verband Bitkom.

Privat im Internet surfen sei juristisch mit privatem Telefonieren am Arbeitsplatz vergleichbar, erklärt Hensche. Denn auch beim Telefonieren gebe es oft keine expliziten Regeln. Genau wie ein kurzes Ortsgespräch ist meist auch eine Stippvisite im Netz unproblematisch. Da der größte Teil der Arbeitgeber über Internet-Flatrates verfüge, entstünden durch privates Googeln keine zusätzlichen Kosten für die Unternehmen.

Faustformel

Doch wie lange ist "mal eben kurz im Internet nachgucken?" Als grobe Faustformel gelte, dass fünf bis zehn Minuten privat gesurft werden darf, sagt Hensche. Wer sich länger von Seite zu Seite klickt, bewege sich in einer Grauzone. "Hier hat der Arbeitgeber die Initiativlast. Wenn er keine expliziten Regeln aufgestellt hat, ist der Arbeitnehmer zunächst geschützt", erklärt der Rechtsanwalt.

Befürchtet der Chef, dass seine Mitarbeiter zu lange privat im Internet unterwegs sind, kann er Regeln und Verbote aufstellen. "Hierbei hat er weitgehend freie Hand, weil es sich um private Nutzung von betrieblichem Eigentum handelt", so Hensche. Nur der Betriebsrat habe noch ein Wörtchen mitzureden — wenn es ihn gibt.

Mögliche Regelungen reichen vom völligen Surf-Verbot über eine begrenzte Zeitspanne bis hin zur Sperrung bestimmter Seiten. Oder der Chef erlaubt grenzenloses Surfen — aber nur nach Feierabend. "Wenn es keine klaren Regeln gibt, müssen Arbeitnehmer rein rechtlich gesehen nicht auf die Erstellung der Regeln drängen", sagt Hensche, "allerdings kann es in einem kleinen Betrieb mit einem guten Vertrauensverhältnis ratsam sein, sich trotzdem nach den Regeln zu erkundigen."

Abmahnungen und Kündigungen

Wer gegen bestehende Regeln zum privaten Surfen im Netz verstößt, der muss mit einer Abmahnung rechnen. Übertritt der Arbeitnehmer danach erneut die Regeln, ist dies ein Kündigungsgrund. "Wer übermäßig lange im Netz unterwegs ist, untergräbt die Moral der Kollegen," erklärt Rechtsanwalt Hensche diesen Sanktionsschritt.

Besonders aufpassen müssten Angestellte im öffentlichen Dienst, wo die private Internetnutzung detailliert geregelt sei. Da die Angestellten bei der Einstellung unter anderem unterschreiben müssten, dass sie die Internet-Regeln kennen, sei es bei einer Überschreitung der Verbote möglich, dass sie statt der Abmahnung direkt die Kündigung erhielten.

Keine Abmahnung muss der Chef außerdem dann aussprechen, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt: Direkt gekündigt werden können Arbeitnehmer, die Internetseiten mit pornografischen Inhalten aufgerufen haben. "Allerdings ist nicht jedes Sex-Bildchen pornografisch. Die Seite muss rufschädigend für den Arbeitgeber sein. Das ist der Fall, wenn beispielweise Folge-Spams anstehen oder sich andere Mitarbeiter belästigt fühlen", sagt Dr. Hensche.

Ein weiterer Grund für eine Kündigung ohne Abmahnung liegt dann vor, wenn es sich um Arbeitszeitbetrug handelt, erklärt der Rechtsanwalt weiter. Denn wer mehrere Stunden privat im Netz unterwegs ist, kann seine Arbeit nicht mehr angemessen erledigen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort