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Gesetzentwurf beschlossen: Regierung stützt Datenschutz im Job

zuletzt aktualisiert: 25.08.2010 - 12:56

Berlin (RPO). Das Kabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zum besseren Datenschutz für Arbeitnehmer beschlossen. Dieser Gesetzentwurf schütze die Arbeitnehmer besser als das geltende Recht und wahre das Interesse der Arbeitgeber etwa bei der Feststellung von Pflichtverstößen, sagte Innenminister Lothar de Maizière (CDU) in Berlin.

Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt hatte der Regierung vorgeworfen, die geplanten Regelungen behinderten die Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung im Betrieb.

Die Regierung reagiert damit auch auf Bespitzelungsfälle von Arbeitnehmern etwa bei einem großen Einzelhandelsdiscounter. Eine heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist künftig generell verboten. Eine offene Kameraüberwachung öffentlich zugänglicher Betriebsteile etwa des Kassenraums eines Supermarktes bleibt erlaubt. "Dort ist selbstverständlich Videoüberwachung möglich", sagte de Maiziere.

Das Gesetz regelt auch erstmals, welche Daten Arbeitgeber bei der Einstellung neuer Beschäftigter aus dem Internet verwenden dürfen. "Allgemein zugängliche Quellen Ja - Nutzung von geschlossenen sozialen Netzwerken Nein", sagte de Maiziere. Der Arbeitgeber dürfe sich aus allen öffentlich zugänglichen Quellen informieren, sagte de Maiziere. Tabu seien dagegen soziale Netzwerke wie Facebook. Der Arbeitgeber dürfe sich dort nicht als Freund einschleichen, um an Informationen zu gelangen, die der Bewerber nur einem Freundeskreis zukommen lassen wolle, wie etwa "wilde Fotos aus der Studentenzeit".

Auch der Gesundheitszustand von Bewerbern darf nicht ohne Grenzen ausgeforscht werden. Ärztliche Untersuchungen seien nur erlaubt, wenn sie wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen beträfen. "Blutuntersuchung darf gemacht werden beim Chirurgen, nicht beim Möbelpacker", sagte de Maiziere.

Der Minister wies den Arbeitgeber-Vorwurf zurück, dass Betriebsrat und Unternehmen den Arbeitnehmerdatenschutz nicht mehr per Betriebsvereinbarung regeln dürften. Abmachungen auf betrieblicher Ebene seien möglich. "Sie dürfen aber das Schutzniveau dieses Gesetzes nicht unterschreiten", sagte er.

Quelle: RTR/mais

 
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