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Überstunden können ein sehr heikles Thema sein. Welcher Chef stellt wegen kurzfristiger Mehrarbeit neue Mitarbeiter ein? Und welcher Mitarbeiter freut sich nicht über ein paar mehr Euro für abgeleistete Überstunden? Längst gehören sie zum Arbeitsalltag mit dazu. Allerdings gibt es auch hier Grenzen. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Streitthema Überstunden.
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Welche Arten von Überstunden gibt es eigentlich?
Es wird zwischen drei Arten von Mehrarbeit unterschieden:
- Klassische Überstunden, für die es Zuschläge gibt.
- Mehrarbeit, die durch flexible Arbeitszeiten aufgefangen werden.
- Unbezahlte Überstunden ohne Freizeitazsgleich.
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Muss ich Überstunden machen?
Ja. Es besteht ein Weisungsrecht des Arbeitgebers. Allerdings dürfen dabei keine Vorschriften wie Lenk- und Ruhezeiten oder Höchstarbeitszeiten verletzt werden
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Kann mein Chef einseitig Überstunden anordnen?
Ja. Der Chef darf das aus dringenden betrieblichen Gründen tun.
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Ab wann kann ich nein zu Überstunden sagen?
Sobald die Überstunden die Regelungen des Arbeitszeitengesetzes überschreiten. Hier ist geregelt, dass die Arbeitszeit zehn Stunden täglich nicht überschreiten darf. Bei einer Fünf-Tage-Woche dürfen also, inklusive Überstunden, maximal 50 Stunden gearbeitet werden.
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Für wen gibt es eine Ausnahmeregelung?
Ausnahmen gelten für werdende und stillende Mütter, Schwerbehinderte und Jugendliche. Bei Azubis muss sicher gestellt sein, dass bei Überstunden auch immer der Ausbilder anwesend ist.
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Wie wird meine Mehrarbeit vergütet?
Manche Tarifverträge sehen Zuschläge vor. Man sollte darauf achten, dass Überstunden und deren Vergütung im Arbeitsvertrag geregelt sind. Pauschale Abgeltungsregelungen ohne Obergrenze sind unwirksam. Bis zu einer bestimmten Grenze kann Mehrarbeit aber dennoch mit dem Gehalt abgegolten werden. Fehlt eine feste Regelung, sollten individuelle Regelungen mit dem Chef getroffen werden.
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Ab wann darf ich Überstunden ablehnen?
Obwohl der Arbeitgeber das sogenannten Weisungsrecht hat, können aus bestimmten Gründen Überstunden abgelehnt werden. Dazu zählen beispielsweise dringende (familiäre) Gründe. Hierbei müssen immer die Interessen abgewägt werden.
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Wann kann ich meine Überstunden abfeiern?
Das Abfeiern von Überstunden ist prinzipiell jederzeit möglich, muss allerdings mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.
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Beim wem liegt die Beweispflicht, wenn es zu einem Prozess kommt?
Der Arbeitnehmer muss beweisen, dass Überstunden angeordnet wurden oder der Arbeitgeber die Mehrarbeit geduldet oder gut geheißen hat. Außerdem müssen vom Arbeitgeber die Tage und Zeiten konkret dargelegt und bewiesen werden.
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Können sich Chefs bei der Anordnung von Überstunden strafbar machen?
Ja.Verstößt ein Arbeitgeber wiederholt und vorsätzlich gegen das Arbeitszeitgesetz und gefährdet damit die Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers, kann er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro bestraft werden.