kalaydo.de Anzeigen stellen auto immobilien kleinanzeigen tiere ferienwohnungen inserieren
  RP Providing |  RP Shop |  PremiumCard |  RP Reise
       
  Newsletter |  RSS |  Mobil |  Apps
Abo & Service | Anzeigen | ePaper | Schulprojekte  
 
       
 
  Gast
Kommentare ()

Folgenschwere Fehltritte: Unfälle auf Weihnachtsfeiern nicht immer versichert

zuletzt aktualisiert: 20.12.2010 - 10:03

Berlin (RPO). Wer sich auf einer Weihnachtsfeier verletzt, kann doppeltes Pech haben. Denn nicht immer zahlt die Unfallversicherung den Schaden. Das gilt vor allem für Unfälle, die sich unter Alkoholeinfluss ereignen.

In einem Fall hatte sich eine Frau beim Bowling das Bein gebrochen. Die beklagte Unfallkasse hatte den Bowling-Abend nicht als betriebliche (und damit versicherte) Weihnachtsfeier anerkannt, weil die Vorgesetzte der Klägerin die Teilnahme an der Feier kurzfristig absagen musste. Damit, argumentierte die Unfallversicherung, sei aus der betrieblichen Feier eine rein private Zusammenkunft geworden, die grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehe.

Die Richter Im des Sozialgerichts Berlin (Urteil vom 16. Dezember 2010, AZ: S 163 U 562/09), sahen dies jedoch anders. Sie hielten es für entscheidend, dass die Vorgesetzte in die Vorbereitung der Feier eingebunden gewesen sei und ihre Teilnahme auch fest zugesagt habe. Demgegenüber sei es nicht entscheidend, dass die Vorgesetzte letztlich nicht mitgefeiert habe.

Doch selbst wenn der Chef mitfeiert, ist die Feier nicht unbedingt versichert. Folgt auf die offizielle Weihnachtsfeier noch ein Beisammensein im kleineren Kreis, an dem der Vorgesetzte und ein Teil der Angestellten teilnehmen, ist die Unfallversicherung nicht mehr zuständig, wie das Hessische Landessozialgericht entschied (Urteil vom 26. Februar 2008, AZ: L 3 U 71/06).

Doch auch wenn sich ein Unfall zweifelsfrei während einer betrieblichen Weihnachtsfeier oder unmittelbar im Anschluss an die Feier ereignet, haftet die Unfallkasse nicht immer. Das gilt vor allem für Unfälle unter Alkoholeinfluss. Hier kommt die Unfallversicherung nur dann für die Folgen auf, wenn das Missgeschick auch in nüchternem Zustand hätte passieren können.

Wer eine Weihnachtsfeier verlässt, um zu einem späteren Zeitpunkt wiederzukommen, riskiert ebenfalls den Versicherungsschutz. Das musste ein Arbeitnehmer erfahren, der den eigenen Pkw nach Hause gebracht hatte, um sich als Beifahrer in einem Firmen-Pkw wieder zur Feier zurückfahren zu lassen.

Auf der Rückfahrt kam es zu einem schweren Unfall, für dessen Folgen die Versicherung nicht aufkommen wollte. Zu Recht, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Der Arbeitnehmer habe seinen privaten Pkw nur nach Hause gebracht, um das Fahrzeug am nächsten Morgen vor seiner Haustür zu haben. Ein betrieblicher Grund für die Fahrt sei demgegenüber nicht zu erkennen (Urteil vom 7. Oktober 2005, AZ: L 4 U 103/04).

Quelle: DDP/mais

 
weitere Artikel
 
Links zu diesem Artikel
 

 
Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung:

       
Anzeige:

Aktuell bei RP Online

Gewinn halbiert

Schuldenkrise verdirbt Allianz Geschäft

Die Euro-Schuldenkrise hat dem Allianz-Konzern den Gewinn vermasselt. Der Überschuss sank im vergangenen Jahr um fast die Hälfte. mehr 

Gewinneinbrüche bei der Commerzbank

Bilanz 2011

Gewinneinbrüche bei der Commerzbank

Die Commerzbank hat im Schlussquartal 2011 trotz neuer Abschreibungen auf griechische Staatsanleihen mehr verdient als erwartet. Dennoch ist ... mehr 

Videos

Ringerin aus Krefeld trainiert für Olympiaqualifikation

Aline Focken ist 20 Jahre alt und träumt von Olympia. Die Krefelderin hat die Chance sich für die olympischen Spiele 2012 in ... mehr 

Obama singt den Blues: 'Sweet Home Chicago'

Nachdem der US-Präsident bereits im Januar bei einer Spendengala sein Können als Soul-Interpret zeigte, sang Obama am Dienstagabend bei ... mehr 

Top-Services
 
Anzeige:

Weitere Videos unter www.nrw-business.tv
Politik-Nachrichten

Zweites Griechenland-Paket

SPD wirft Merkel Trickserei vor

Kurz vor der Abstimmung über das zweite Griechenland-Paket hat die SPD Bundeskanzlerin Angela Merkel vorgeworfen, die Bürger über den wahren Umfang des neuen Hilfsprogramms zu täuschen. mehr

 

Zurückgetretener Bundespräsident Wulff

Wird Ehrensold an Bedingungen geknüpft?

Die Koalition will nun einem Zeitungsbericht zufolge den Ehrensold an Bedingungen knüpfen. mehr

 

Wegen Rekordpreisen bei Benzin

Der Ruf nach einer höheren Pendlerpauschale

 
 

Mitt Romney streitet mit Rick Santorum

Hitzige TV-Debatte vor US-Vorwahlen

 
 

Politischer Aschermittwoch der CDU

Merkel spart die FDP aus

 
Strom-Rechner

 kWh
vergleichen