B 11 AL 53/01 R: Abfindungen sperren Arbeitslosengeld
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:02
Abfindungen, die aufgrund eines Sozialplanes gezahlt werden, bewirken, dass das Arbeitslosengeld für eine bestimmte Zeit gesperrt wird, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist aufgelöst worden ist.
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