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Diskriminierung: Angestellte scheitert mit Rekordforderung

VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 19.12.2008 - 08:14

Berlin (RP). Sule Eisele sah sich von ihrem Arbeitgeber diskriminiert und verklagte ihn auf die Rekordsumme von 500.000 Euro. In der Sache bekam sie Recht und ihren alten Arbeitplatz zurück, als Schadenersatz aber nur rund 10.800 Euro.

Suse Eisele hatte ihren Arbeitgeber R+V Versicherungen auf 500.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt.  Foto: AP, AP
Suse Eisele hatte ihren Arbeitgeber R+V Versicherungen auf 500.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Foto: AP, AP

Sule Eisele will weiter kämpfen. Die 38-jährige Versicherungsvertreterin ist mit ihrer Rekordforderung wegen Diskriminierung gescheitert. Sie kündigte Berufung an. In der Sache gab das Wiesbadener Arbeitsgericht der 38-Jährigen aber in wichtigen Punkten Recht. Sie sahen es als erwiesen an, dass sie wegen ihres Geschlechts von ihrem Arbeitgeber, der R+V Versicherung, als Frau benachteiligt worden war.

Sule Eisele bekam nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz ihren alten Arbeitsplatz nicht zurück. Sie erhielt einen anderen Bereich, der ihr nach eigener Schilderung deutlich weniger Provisionen einbrachte. Zudem sei ihr zeitweise der Zugang zum Firmen-Laptop gesperrt worden. Ihr Nachfolger auf ihrem alten Arbeitsplatz sei hingegen mit einem besseren Gehalt und einer Sekretärin ausgestattet worden.

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Die Mutter zweier Töchter geriet in eine schwierige Lage. Mit zuvor rund 4000 Euro Monatsgehalt war sie die Ernährerin der Familie. Aus diesem Grund hatte sie auch keine Elternzeit eingereicht, sondern wollte gleich nach dem Mutterschutz wieder einsteigen. Ihr Arbeitgeber habe sie aber gedrängt, Elternzeit zu nehmen. "Mein Nachfolger ist mir an meinem letzten Arbeitstag vor dem Mutterschutz vorgestellt worden", sagt Eisele. Derzeit lebt die Familie von dem, was Ehemann Josef halbtags verdient und von ihrem Krankengeld. Der Ärger mit dem Arbeitgeber und der Prozess haben bei Eisele zu psychischen Problemen geführt.

Benachteiligung

Auch die Wiesbadener Richter sahen eine Benachteiligung der berufstätigen Mutter. Sie erklärten die Versetzung für unwirksam und sprachen ihr eine Entschädigung in Höhe von 10.818 Euro zu. Eine Benachteiligung wegen ihrer türkischen Herkunft, die Eisele ebenfalls geltend gemacht hatte, sahen die Richter allerdings nicht. In der Urteilsverkündung betonte der Richter zudem, dass die Benachteiligung keine "medienwirksame" Schadenersatzforderung in Höhe von einer halben Million Euro rechtfertige.

Eiseles Anwalt sieht dies freilich anders. Klaus Michael Alenfelder bezeichnete die zugestandene Summe von 10.818 Euro Entschädigung als "unhaltbar" und "lächerlich". In einem Berufungsverfahren will er geltend machen, dass eine Schadenersatz-Summe wegen Diskriminierung "abschreckend hoch" sein müsse.

Der Arbeitsrechtler Alenfelder ist auf das Thema Antidiskriminierung spezialisiert. Er ist unter anderem Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht und Mitherausgeber einer Zeitschrift zu diesem Thema. Er führt derzeit noch eine Reihe von Prozessen, in denen es um Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, sprich Antidiskriminierungsgesetz, geht. Diese Prozesse beinhalten teilweise auch hohe Schadenersatzforderungen sind aber nicht öffentlich.

Die Rekordforderung im Fall Eisele hatte sich aus zwei Teilen zusammengesetzt. Rund 430.000 Euro verlangte die Klägerin als Ausgleich für den Verdienst, der ihr auf ihrem neuen Arbeitsplatz bis zur Rente entgangen wäre. Weitere 70.000 Euro forderte sie als Schadensersatz für die Benachteiligung.

Die Forderung nach dem sehr hohen Gehaltsausgleich lehnten die Richter mit dem Hinweis ab, dass Eisele ja nun an ihren Arbeitsplatz zurückkehren könne.

Arbeitsgericht Wiesbaden - Az.: 5 Ca 46/08

Quelle: RP

 
 
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