7 AZR 266/01: Befristete Arbeitsverträge mit Ärzten brauchen klares Datum
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:02Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung dürfen nicht ohne genaues Datum befristet werden. Mit dieser Entscheidung gab das Bundesarbeitsgericht (BAG) einer Ärztin recht, deren Vertrag allgemein bis zur "Facharztanerkennung" befristet war.
Eine Befristung müsse aber kalendermäßig bestimmbar sein, entschied das BAG. Die Ärztin hatte den Vertrag zunächst unterschrieben. Als sie ihre Prüfung bestanden hatte, erklärte die Stadt als Klinikträger, dass das Arbeitsverhältnis nun beendet sei (Az.: 7 AZR 266/01).
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