Bundesarbeitsgericht: Chef darf Kranken nicht mit Kündigung drohen
zuletzt aktualisiert: 19.04.2010 - 11:16Düsseldorf (RP). Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist es eine unzulässige Maßregelung, wenn ein Arbeitgeber seinen kranken Mitarbeiter mit Entlassung droht. Eine damit verbundene ist Kündigung unwirksam. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: 6 AZR 189/08).
In diesem Fall wurde eine Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma entlassen, nachdem sie durch einem Unfall arbeitsunfähig geworden war. Die Personalchefin hatte ihr zuvor mit der Kündigung gedroht, falls sie nicht trotz der Krankschreibung zur Arbeit komme.
Die Bundesrichter stellen sich im Grundsatz auf die Seite der gekündigten Frau. Sie bewerten die Drohung als unzulässige Maßregelung. Ein Arbeitnehmer dürfe nicht dafür benachteiligt werden, dass er seine Rechte in Anspruch nimmt und nicht zur Arbeit kommt, wenn er arbeitsunfähig ist. Die Kündigung sei somit unwirksam.
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