5 Ca 3864/01: Dreimal Arbeitsvertrag verlängert: Kein Anspruch auf Festanstellung
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:02Eine befristetes Arbeitsverhältnis, das dreimal verlängert wird, führt nicht automatisch zu einem Rechtsanspruch auf unbefristete Beschäftigung. Weitere Verlängerungen seien möglich, wenn die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses zwei Jahre nicht übersteige. Dies entschied das Arbeitsgericht Frankfurt (Az.: 5 Ca 3864/01).
Im vorliegenden Fall verlängerte die Deutsche Post den Vertrag mit einer Briefsortiererin dreimal. Danach löste die Post das Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmerin klagte auf Festanstellung.
Das Frankfurter Arbeitgericht wies die Klage zurück, weil das Arbeitsverhältnis insgesamt nur 20 Monate gedauert hatte. Die Briefsortiererin habe daher keinen Rechtsanspruch auf ein dauerhafte Anstellung.
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