Trotzdem keine Kündigung: "Du A...!": Kraftfahrer beleidigt Kunden
zuletzt aktualisiert: 08.12.2010 - 09:42Berlin (RPO). "Du A...!" - mit diesen Worten hatte in Kraftfahrer einen Kunden beleidigt und war fristlos entlassen worden. Zu Unrecht. Im Einzelfall kann eine Abmahnung ausreichen, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Der Kraftfahrer eines Logistikzentrums hatte mehrfach einen bestimmten Kunden über eine enge Einfahrt mit einer knapp bemessenen Durchfahrtshöhe unfallfrei beliefert. Eines Tages untersagte ihm in gereiztem Ton eine ihm unbekannte Person die Weiterfahrt. Der Fahrer beschimpfte ihn - den Liegenschaftsverwalter - daraufhin als "Du Arsch" und im folgenden Wortgefecht mehrfach als "Arschloch". Der Arbeitgeber kündigte ihm fristlos. Die Richter sahen dafür keinen ausreichenden Grund.
Das grob beleidigende Verhalten des Fahrers sei zwar ein erheblicher Verstoß gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Auch wenn dieses Verhalten die Geschäftsbeziehungen des Arbeitgebers gefährde, müsse zugunsten des Mannes jedoch berücksichtigt werden, dass er nicht gewusst habe, dass es sich bei seinem Gegenüber um den Mitarbeiter eines Kunden handelte. Auch habe er in der Vergangenheit die enge Durchfahrt stets ohne Schäden gemeistert. Eine Abmahnung hätte deshalb ausgereicht.
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