9 AZR 601/96: Erben Nachkommen Urlaubsansprüche?
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:02Hat ein Arbeitnehmer noch Urlaubsansprüche gegen seinen Arbeitgeber, wenn er aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, so steht ihm eine Urlaubsabgeltung zu.
Dieser Anspruch geht nur dann auf die Erben über, wenn er am Tage des Ausscheidens aus der Firma noch lebt. Stirbt der Arbeitnehmer vorher, so gehen die Erben leer aus. (Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 601/96)
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