SG Dortmund S 5 AL 131/ 02: Existenzgründung: Arbeitsamt hilft nur bei Bedürftigkeit
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:03Arbeitslose auf dem Weg in die Selbstständigkeit erhalten vom Arbeitsamt nur dann Überbrückungsgeld, wenn beim Unternehmensstart der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Ein 35 Jahre alter Mann aus Hamm, der nach kurzer Arbeitslosigkeit geschäftsführender Gesellschafter eines Handelsunternehmens wurde, hatte gegen das Arbeitsamt geklagt. Er hatte ein sechsmonatiges Überbrückungsgeld etwa zur Tilgung von Immobilienkrediten beantragt. Das Arbeitsamt lehnte den Antrag ab.
Das Sozialgericht bestätigte das Vorgehen des Arbeitsamts. Überbrückungsgeld werde zur Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung während der Existenzgründung gezahlt. Belastungen aus Immobiliengeschäften rechtfertigten die Gewährung von Sozialleistungen nicht.
Sozialgericht Dortmund
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