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Nach 30 Jahren: Gekündigt wegen einer Tüte Milch

VON JUTTA LAEGE - zuletzt aktualisiert: 03.08.2010 - 07:16

Düsseldorf (RP). Jan-Josef Philipp, Mitarbeiter bei Schmolz + Bickenbach, soll das Getränk aus der Kantine entwendet haben. Einen zwischenzeitlich eingeräumten Vergleich lehnt er ab. Er will wieder dort arbeiten. Jetzt entscheidet das Arbeitsgericht.

Jan-Josef Philipp hat 30 Jahre lang für den Stahlhersteller gearbeitet. Ende August wird nun sein "Milchtüten-Fall" vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht verhandelt.  Foto: RP
Jan-Josef Philipp hat 30 Jahre lang für den Stahlhersteller gearbeitet. Ende August wird nun sein "Milchtüten-Fall" vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht verhandelt. Foto: RP

30 Jahre lang hat Jan-Josef Philipp für den Düsseldorfer Stahlhersteller Schmolz & Bickenbach gearbeitet. Im wöchentlichen Schichtwechsel. Seit April ist er seinen Job als Glüher los. Fristlos gekündigt. Er soll eine Tüte mit einem halben Liter Milch aus der Kantine geklaut haben. Ein Bagatellfall, wie er zuletzt häufiger die Gerichte in Deutschland beschäftigte. Die angeblich gestohlene Milchtüte wird nun Gegenstand einer Verhandlung am 24. August vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf sein. Auch, wenn sie nie gefunden wurde.

Jan-Josef Philipp war einer, der sich auch mal Gehör verschaffte, wenn ihm etwas nicht passte. Einer, der auch mal den Betriebsrat einschaltete. "Ich war ein Dorn im Auge", so beschreibt er sich selbst. Und so geben auch sein Anwalt, Christian van Remmen, und der Vorsitzende der Gewerkschaft IG Metall Düsseldorf, Nihat Özturk, die Gespräche mit ihm wieder. "Ob das ausschlaggebend für die Handhabung mit ihm war, können wir nur mutmaßen", so van Remmen.

Kein Beweisstück gefunden

Am 12. April soll er eine Milchtüte entwendet haben, die ihm nicht zustand. Bei Schmolz + Bickenbach gilt die Regelung, dass jedem Mitarbeiter eine Milchtüte pro Arbeitstag zusteht, die er sich selbst aus der Kantine holen kann. Bis Ende 2009 hatte es Milchmarken gegeben, die an der Theke eingelöst werden konnten. "Wir haben die neue Regelung eingeführt im Vertrauen auf unsere Mitarbeiter", erklärt Peter Ophey, Personalchef des Betriebes. Dann sei es zu Diebstählen gekommen und unter anderem Philipp unter Verdacht geraten. Deshalb, so Ophey weiter, habe man zwei Vorgesetzte angehalten, ein Auge auf ihn zu werfen.

Eine Milchtüte pro Tag, nicht pro Schicht: Ein kleiner, aber feiner Unterschied. Denn am Tag des angeblichen Diebstahls, Philipp hatte einen Schichtwechsel hinter sich, wurde er angeblich mit zwei Milchtüten erwischt. Er wurde zur Rede gestellt, die Beweis-Milchtüte fand man bei ihm aber nicht. Dennoch kassierte er ein paar Tage später die fristlose Kündigung. "Es hat mich getroffen wie ein Schlag", schildert Philipp den Tag voller Panik. Danach konnte er tagelang nichts mehr essen, war völlig fertig. Beistand suchte er beim Betriebsrat, der der Kündigung widersprach.

Doch Schmolz + Bickenbach blieb dabei. Ophey verweist darauf, dass der Diebstahl in einem ersten Gütetermin eingeräumt worden sei. Bei diesem Termin hätte sich Philipp auf einen Abfindungs-Vergleich einlassen sollen. Doch er wollte nicht. Sieben Jahre bis zur Rente hat er noch zu überbrücken, mit 58 Jahren aber wenig Hoffnung, einen neuen Job zu bekommen. "Ich will in den Betrieb zurück", sagt er. Sein Anwalt sieht dafür gute Chancen.

Unabhängig von der Beweislage hätte, so van Remmen, vor einer fristlosen Kündigung erst einmal eine Abmahnung ausgesprochen werden müssen. "Im Rahmen der Interessenabwägung müssen selbst bei strafbarem Verhalten grundsätzlich Dauer der Betriebszugehörigkeit und Alter mit berücksichtigt werden." Philipp war aufgrund seines Tarifvertrages übrigens nur außerordentlich kündbar.

Quelle: RP

 
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