9 AZR 143/00: Keine Sonderstellung für Arbeitsamt
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 07:58
Hat ein Arbeitsamt an Arbeitnehmer eines Betriebes, der Löhne und Gehälter nicht mehr zahlen konnte, bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Insolvenzgeld überwiesen, so kann es nicht verlangen, den gegen die Firma bestehenden Ersatzanspruch vorweg als Masseverbindlichkeit ersetzt zu bekommen. Dadurch werde nämlich "vielfach ein Großteil der zur Verfügung stehenden Masse" aufgezehrt, urteilte das Bundesarbeitsgericht. (Az.: 9 AZR 143/00)
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