Ausstempeln ist Pflicht: Kündigung wegen Raucherpause
zuletzt aktualisiert: 29.09.2009 - 13:32Duisburg/Frankfurt (RPO). Die Zeiten sind ungemütlich für Raucher. Das gilt auch im Job. Wer eine Zigarette qualmt, ohne vorher auszustempeln, riskiert eine Kündigung.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg (Az.: 3 Ca 1336/09), auf das der Bund-Verlag in Frankfurt hinweist. Demnach ist sogar eine fristlose Kündigung zulässig, wenn Betroffene trotz wiederholter Abmahnungen ihre Arbeit für eine Zigarettenlänge unterbrechen, ohne die Pause erfassen zu lassen.
In dem Fall war eine Beschäftigte mehrfach abgemahnt worden, weil sie Raucherpausen eingelegt hatte, ohne sie in der betrieblichen Zeiterfassungsanlage zu registrieren. Als sie dies erneut tat und auch an den Folgetagen keine Korrekturbelege eingereicht hatte, entließ der Arbeitgeber sie fristlos.
Das war zulässig, urteilten die Richter. Auch ein kurzzeitiger Entzug der Arbeitsleistung sei eine schwerwiegende Vertragsverletzung. Außerdem sei das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und der Beschäftigten durch ihr Verhalten zerstört worden.
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