2 AZR 579/99: Leserbrief kann zu Kündigung führen
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 07:54Wenn ein Arbeitnehmer in einem veröffentlichten Leserbrief seinen Arbeitgeber "massiv und unsachlich" angreift, kann er ohne vorherige Abmahnung fristlos entlassen werden. In dem Fall handelte ein seit 17 Jahren beschäftigter Chorleiter zwar in Sorge um den Fortbestand des Chores, doch die Richter sahen die Veröffentlichung als "nachhaltige Störung des Betriebsklimas" an (Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 579/99).
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