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4 Ca 8574/00: Morddrohung rechtfertigt fristlose Kündigung

zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 07:53

Morddrohungen gegen Kollegen rechtfertigen auch bei einem langjährigen Arbeitsverhältnis grundsätzlich die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden (Az.: 4 Ca 8574/00).

Die Richter wiesen damit die Klage eines Schichtführers gegen einen Gaststättenbetrieb zurück und erklärten dessen fristlose Entlassung für zulässig. Im Streit um die Arbeitseinteilung in dem Restaurant hatte der Mann zu einem Kollegen gesagt: "Ich bin Araber, ich kenne Leute, die bringen Dich um". Diesen Ausspruch bestätigte er auch beim Vorgesetzten. Trotzdem empfand er die fristlose Kündigung als unangemessen. Er verwies dabei auf seine mehr als zwölfjährige Betriebszugehörigkeit. Laut Urteil ist eine derart "massive Störung des Betriebsfriedens" unter gar keinen Umständen hinzunehmen. Ein Arbeitgeber müsse dafür sorgen, dass seinen Mitarbeitern nicht nach dem Leben getrachtet werde.


 
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