7 Ca 4041/01: Schlechte Organisation rechtfertigt keinen Schadensersatz
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:02Kündigen Arbeitnehmer wegen mangelhafter Organisation im Betrieb ihr Arbeitsverhältnis von selbst, stehen ihnen keine Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber zu. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden.
Die Richter wiesen damit die Zahlungsklage einer angestellten Rechtsanwältin gegen einen Kanzleiinhaber zurück (Az: 7 Ca 4041/01). Die Rechtsanwältin hatte bei dem Anwaltsbüro wegen der ihrer Meinung nach mangelhaften Organisation gekündigt.
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