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OLG Köln: Schüler dürfen Lehrer im Internet benoten

zuletzt aktualisiert: 29.11.2007 - 10:09

Köln (RPO). Nicht nur Schüler, auch Lehrer müssen sich eine Benotung gefallen lassen: Eine Gymnasiallehrerin unterlag am 27. November 2007 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln mit dem Versuch, ihre Bewertung auf der Internetseite "www.spickmich.de" zu verhindern.

In dem Urteil lobten die Richter sogar ausdrücklich die Chancen solch einer Bewertung von Lehrern. Dies könne "durchaus der Orientierung von Schülern und Eltern dienen und zu einer wünschenswerten Kommunikation, Interaktion und erhöhten Transparenz führen". Allerdings müsse die Kritik im Rahmen der Meinungsfreiheit bleiben, Schmähungen seien zu unterbleiben, betonten die Kölner Richter.

Die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützte Lehrerin aus Neukirchen-Vluyn gibt sich in dem Rechtsstreit jedoch noch nicht geschlagen. Das OLG hatte nur über ihren Antrag auf Einstweilige Verfügung zu entscheiden, mit dem die Pädagogin zuvor bereits vor dem Kölner Landgericht unterlegen war. In der Hauptsache muss nun erneut das Landgericht Köln ab Anfang kommenden Jahres verhandeln. Die Lehrerin, die von ihren Schülern nur eine Gesamtnote von 4,3 erhalten hatte, hat dort bereits eine Unterlassungsklage gegen das von drei Studenten betriebene Schülerportal eingereicht. Dieses hat nach eigenen Angaben 400.000 Nutzer und verzeichnet 150.000 Lehrernoten, wobei die Durchschnittsnote 2,7 beträgt.

In dem Forum können Schüler ihren Lehrern Noten in verschiedensten Kategorien geben. Die Bewertungen reichen dabei von "fachlich kompetent" bis zu "hat keinen Plan" oder von "gut vorbereitet" bis "schlecht vorbereitet". Dies seien Werturteile, wie sie vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind, befand das OLG. Die Lehrerin werde dadurch nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, sondern allein in der konkreten Ausübung ihres Berufs bewertet. Aber auch die personenbezogenen Bewertungsmöglichkeiten "cool und witzig" oder "peinlich und öde" seien zulässig, da sie keine Schmähung seien. Keine Entscheidung fällten die Richter zur Bewertung "sexy", die die Betreiber inzwischen zurückgezogen haben.

Als weiteren Grund für die Zulässigkeit der Seite gaben die Richter an, dass die Noten nicht unmittelbar zugänglich sind. Die Namen der Lehrer werden nur unter den einzelnen Schulen aufgeführt, was nach Einschätzung des OLG dazu führt, dass die Bewertungen im Wesentlichen von Schülern und Eltern der jeweiligen Schulen eingesehen werden.

Die GEW kritisiert das Urteil und kündigte an, "im Interesse der betroffenen Lehrkräfte" die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Die anonyme und höchst selektive Bewertung einzelner Lehrpersonen sei für die Gewerkschaft nicht hinnehmbar. "Wir brauchen den unvoreingenommenen Dialog zwischen Schülern und Lehrern. Das Medium Internet ist für schulinternes feed-back und Selbstevaluation nicht geeignet", erklärte der GEW-Landesvorsitzende von Nordrhein-Westfalen, Andreas Meyer-Lauber. Viele Lehrer seien "stark verunsichert". Sie Schutz auch seitens des Schulministeriums.

"Spickmich"-Sprecher Bernd Dicks sagte der Nachrichtenagentur AFP, das Unternehmen sehe der neuen Klage gelassen entgegen. Selbst wenn der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesgerichtshof landen sollte, gehe er davon aus, dass das Recht auf Meinungsfreiheit siege. "Schließlich werden ja auch Universitäten oder Chefs schon lange im Internet bewertet." Eine Entscheidung der obersten Gerichte hatte in der mündlichen Verhandlung auch das OLG als "durchaus hilfreich" bezeichnet.

(Aktenzeichen OLG Köln 15 U 142/07)

Quelle: afp2

 
 
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