4 AZR 70/99: Schutzvorschriften entfallen bei Pleite
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 07:58
Die Schutzvorschrift, dass ein Arbeitnehmer nach dem Tarifvertrag an sich unkündbar ist, gilt nicht mehr, wenn sein Arbeitgeber pleite ist. Der Insolvenzverwalter darf mit einer Frist von drei Monaten das Arbeitsverhältnis auflösen, so das Bundesarbeitsgericht. (Az.: 4 AZR 70/99)
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